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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Psychische Gewalt Wenn der Partner mit Worten schlägt
Sie werden beleidigt, gedemütigt, lächerlich gemacht, erniedrigt, massiv bedroht und unter Druck gesetzt. Oft passiert es ohne, dass irgendjemand etwas mitbekommt: Opfer seelischer Gewalt.
Die Täter sind manchmal weiblich, der Großteil aber ist männlich. Diese Männer sind oft außergewöhnlich intelligent und verstehen es, nach außen hin ein perfektes Bild aufrechtzuerhalten. Das geht so weit, dass sogar erfahrene Psychologen getäuscht werden. Umso schwieriger für die Betroffenen, sich selbst und ihre Kinder vor der psychischen Gewalt zu schützen. Und sich dabei helfen zu lassen.
Das Ziel ist Abwertung
Psychische Gewalt hinterlässt keine sichtbaren Wunden. Dafür umso größere emotionale Narben, die sich in der Seele eingraben. "Das Opfer wird gefühlt immer kleiner, hat das Gefühl, nichts wert, nicht gut genug zu sein, den Ansprüchen nicht zu genügen", erklärt Lynn Huber. Sie ist Sozialpädagogin bei der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt und Stalking in Leipzig und hat täglich mit Opfern seelischer Gewalt zu tun. Die betroffenen Frauen sind oft so unter Druck gesetzt, dass sie keine Möglichkeiten sehen, sich zu wehren. Sie sind einem Netz von Drohungen, Beleidigungen, Beschuldigungen ausgesetzt, kämpfen täglich mit einschüchterndem, kontrollierendem Verhalten und haben irgendwann nur noch eines vor Augen: die Kinder schützen. Umso wichtiger, dass Betroffene von außen unterstützt werden. Dass man ihnen glaubt und hilft.
Grenzüberschreitungen sind der Anfang
Psychische Gewalt beginnt schleichend. Mit ersten Grenzverletzungen, die zunächst kaum wahrgenommen werden. Am Anfang liegen zwischen den Momenten seelischer Gewalt Monate, in denen alles in Ordnung scheint. Bis der Täter plötzlich, oft aus dem Nichts, wieder "zuschlägt". Frauen, die psychische Gewalt erleben müssen, sind extrem verängstigt. Sie sind die optimalen Opfer. Sie haben oft jahrelang das Spiel schon mitgespielt, sich nichts anmerken lassen, nach außen die perfekte Familie gemimt. Meist, weil sie es selbst unbedingt glauben wollten. "Erste Anzeichen zeigen sich z.B. bei schwierigen Familiensituationen, wie zum Beispiel der Geburt eines Kindes. Doch dass dann der Partner nicht verhältnismäßig reagiert, wird oft übersehen bzw. nur unbewusst wahrgenommen."
Die Folgen sind gravierend
Bei Menschen, die über einen längeren Zeitraum psychischer Gewalt ausgesetzt waren, können erhebliche gesundheitliche, sogenannte psychosomatische Probleme wie Schlafstörungen oder Angstattacken auftreten. Hinzu kommen psychosoziale Folgen. Das Selbstwertgefühl ist massiv gestört. "Der Täter löscht das Selbstbild des Opfers weg und ersetzt es durch sein eigenes. Was langfristig dazu führt, dass das Opfer diese Sicht auch für sich annimmt. Sich wertlos fühlt." In den schlimmsten Fällen ziehen sich die Frauen zurück, brechen Kontakte ab, können sogar den Arbeitsplatz verlieren. "Außenstehende erleben den Täter oft als anständigen, hilfsbereiten, erfolgreichen Mann. In Wahrheit aber trägt er eine unbearbeitete Problematik mit sich herum. Dieser Gegensatz zwischen dem Menschen, der einen in Gesellschaft liebt und zuhause schadet, ist das, was die Opfer so massiv verwirrt." Und sie sehr lange stillhalten, hoffen, an sich selbst zweifeln lässt.
Häusliche Gewalt ist ein Straftatbestand
Doch was im Alltag noch hinter der rosa Brille versteckt werden kann, zeigt sich umso stärker, wenn es zu Extremsituationen wie einer Trennung kommt. Der Täter versucht dann, das Opfer massiv unter Druck zu setzen mit ständigen E-Mails, Telefonterror, plötzlichem Auftauchen, ununterbrochenem Klingeln und Klopfen an der Tür. Doch daran kann er gehindert werden. "Wird die Polizei zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen, wird sie die Gefährdungslage beurteilen. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, kann durch die Beamten z.B. ein Kontaktverbot, eine Platzverweisung oder sogar eine Ingewahrsamnahme angeordnet werden", erklärt Theresa Geyer vom Polizeipräsidium Mittelfranken. "Zweck dieser Maßnahmen ist es, dass dem Opfer Zeit gegeben wird, gegebenenfalls eine zivilrechtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetzt beim Familiengericht zu beantragen."
Außenstehende sehen nur die Reaktion der Opfer
Aber man muss nicht die Polizei einschalten. Sondern kann zum Beispiel auch über einen Anwalt oder einen Rechtspfleger einen Antrag auf Unterlassung stellen. Selbst dann, wenn der Täter noch im selben Haushalt lebt oder ihm das Haus beziehungsweise die Wohnung gehört. "Man bestätigt unter eidesstattlicher Versicherung, dass Schutzbedarf besteht", so der Nürnberger Rechtsanwalt Martin Weispfenning. "Weil man in solchen Situationen keine Zeit verlieren darf, reagieren die Gerichte da ganz schnell." Üblicherweise ordnen sie eine Geltungsdauer von sechs Monaten an, mit der Option auf Verlängerung. Der Täter bekommt in dieser Zeit die Möglichkeit, die Vorwürfe zu widerlegen. Hält er sich nicht an die Auflagen, kann das eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
"Das Wichtigste ist", unterstreicht Lynn Huber, "möglichst viel zu dokumentieren. Mit Datum und Uhrzeit. Mitschnitte auf dem Anrufbeantworter und Textnachrichten aufzuheben. Und natürlich kann man auf Zeugen zurückgreifen." Wobei das nicht ganz einfach ist. Denn außerhalb des Hauses provozieren und beleidigen die Täter so subtil, dass andere nur die Reaktion auf die Misshandlung sehen." Eine Situation, die auch für den Anwalt nicht neu ist: "Manche setzen die Frau so unter Druck, dass diese sich in ihrer Verzweiflung körperlich wehrt. Dann rennen sie mit der Schramme im Gesicht zum Arzt und machen glaubwürdig sich selbst zum Opfer."
Betroffene empfinden ihre Situation als ausweglos
Bei psychischer Gewalt ist das soziale Netzwerk enorm wichtig. Der Täter spürt das und wird systematisch versuchen, die Frau von Familie und Freunden zu isolieren. Je länger die Gewalt andauert, umso schwerer wird es, sich Hilfe zu holen und umso schwieriger wird es auch, einzugreifen. Doch gerade, wenn Kinder betroffen sind, muss die Gewaltspirale unterbrochen werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese schweren Schaden nehmen. Für Menschen, die psychische Gewalt ausüben, ist die Einsicht, dass sie das Problem sind, kaum zu erreichen.
"Selbst dann, wenn die Täter professionelle Hilfe annehmen, nutzen sie diese oft zum Selbstzweck", so der Fachanwalt für Familienrecht. "Verfeinern ihre Methoden und nicht selten wird die seelische Gewalt dann noch schlimmer. Es dauert Jahre und absolute Ehrlichkeit mit sich selbst, um etwas an einem solchen Verhalten zu verändern. Ich habe auch schon erlebt, dass diese Männer während der Verhandlung der Frau mit Gesten gedroht haben, wenn der Richter gerade nicht hingesehen hat. Was da abläuft, ist teilweise unsagbar." Dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen immer wieder einstellt, hält er für schwierig. "Dann bekommt so ein Täter Oberwasser und erzählt der ganzen Welt, dass an den Vorwürfen ja dann wohl eindeutig nichts dran wäre. Die Frau nur hysterisch sei." Aber eine Einstellung ist kein Freispruch. Man kann sich dagegen wehren.
Betroffene stärken
Das rechtliche Hauptproblem ist aber der Kindesumgang. Denn dieser ist von den einstweiligen Anordnungen ausgenommen. Das heißt, der Mann darf bei einem Kontaktverbot nicht anrufen, sich nicht nähern und nicht schreiben. Außer eben zur Ausübung des Umgangsrechts. "Beginnt der Täter aber auch hier wieder die Frau oder gar die Kinder zu beschimpfen bzw. unter Druck zu setzen, muss man mit anderen Maßnahmen arbeiten." Rechtlich eine sehr schwierige Situation, das gibt der Anwalt zu. "Notfalls muss man das Jugendamt einschalten und den Umgang anders regeln, zum Beispiel nur noch in Begleitung."
Die Situation ist für Mütter sehr schwierig. An erster Stelle steht für sie der Schutz der Kinder, sie sollen möglichst aus all dem herausgelassen werden. Ein Grund, warum sich viele Frauen dagegen entscheiden, die Polizei und das Jugendamt einzuschalten. Sie haben Angst, dass ihre Kinder dadurch noch mehr unter Druck gesetzt werden, als Zeugen aussagen müssen – gegen den eigenen Vater. "Für die Kinder ist die Situation fürchterlich. Die Hauptbezugsperson wird bedroht, steht massiv unter Stress. Und das durch jemanden, den die Kinder ebenfalls lieben.
Dadurch und natürlich auch durch die Manipulationen des Täters kommen die Kinder in eine Rolle, die für ihre Entwicklung nicht gut ist. Ein Kind muss und kann das Verhalten des Vaters nicht verstehen, denn oft ist es unerklärlich." Für die Kinder ist es aber sehr wichtig, dass sie ernst genommen werden, dass sie ihre Sorgen besprechen können. Sie müssen darin unterstützt werden, ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse äußern zu können und auch nein sagen zu dürfen. Der Täter ist der Vater der Kinder und sie müssen im Lauf der Zeit lernen, einen eigenen Umgang mit ihm zu finden. In dieser Rolle brauchen sie, genau wie die betroffenen Frauen, viel Stärkung und notfalls auch eine Traumatherapie. „Wenn Gewalt im Spiel ist“, so Martin Weispfenning, "dann braucht man Profis."
Es gibt ein bundesweites Hilfetelefon für Frauen als Opfer von Gewalt. Unter der Nummer 08000116016 kann man sich an 365 Tagen, zu jeder Tages- und Nachtzeit kostenlos beraten lassen, in vielen Sprachen. Auch die betroffenen Kinder haben das Recht, sich Hilfe zu holen. Bei der Nummer gegen Kummer, bei der Telefonseelsorge oder auch beim Jugendamt selbst.
In Akutsituationen können Frauen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus flüchten. Diese sind untereinander gut vernetzt und beraten auch vor Ort über weitergehende Maßnahmen.