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Ist es verboten, zu starren? Das sollten Sie wissen | Wehren Sie sich


Es gelten Ausnahmen
Ist es verboten zu starren?


Aktualisiert am 10.09.2024Lesedauer: 2 Min.
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Raw-Dogging (Symbolbild): Ein Neurowissenschaftler äußert sich zu dem Trend.Vergrößern des Bildes
Raw-Dogging (Symbolbild): Ein Neurowissenschaftler äußert sich zu dem Trend. (Quelle: Viktoria Korobova)

Anstarren ist oft unangenehm. Ist es aber auch verboten? Was sagen die Gesetze? Wie können sich die angestarrten Personen wehren?

Hinschauen ist grundsätzlich nicht verboten. Und auch Anstarren oder unangenehme Blicke im Park, der Fußgängerzone, im Schwimmbad oder der Sauna sind legal. Wer sich dadurch belästigt fühlt, sollte die Täter direkt darauf ansprechen oder aus dem Blickfeld der Person gehen. Starrt die Person dennoch weiter, sollten sich die Betroffenen an Umstehende wenden und mit deren Hilfe den Starrer von seinem Verhalten abbringen.

Larissa Hassoun vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) rät Opfern in einem Interview mit Deutschlandfunk Nova: "Nimm deine eigenen Gefühle ernst." Das heißt, dass die Angestarrten handeln sollten, sobald sie sich unwohl fühlen.

Übrigens

Anstarren kann auch leicht mit dem Phänomen Raw-Dogging verwechselt werden. Was Raw-Dogging ist und was es bringen soll, erfahren Sie hier.

Ausnahme Arbeitsplatz

Anders sieht die Situation am Arbeitsplatz aus. Hier kann anzügliches Anstarren zu rechtlichen Konsequenzen führen. So sieht es das Gleichbehandlungsgesetz vor. Diese gesetzliche Regelung soll Beschäftigte vor einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz schützen.

Darf man seinen Nachbarn beobachten?

Einige Personen starren jedoch auch gerne aus dem Fenster. Entweder, weil sie neugierig sind, was in ihrer Umgebung passiert, oder weil sie sich dem Tagträumen hingegeben. Bei solchem Verhalten können Außenstehende jedoch leicht davon ausgehen, dass sie angestarrt werden. Ist das verboten?

Rechtsexperten betonen, dass es grundsätzlich erlaubt ist, in öffentlich einsehbare Bereiche zu schauen. Entdecken Sie zufällig beim Blick aus dem Fenster den Nachbarn und beobachten ihn kurz beim Grillen oder Gärtnern, gilt das nicht als Stalking und ist dementsprechend nicht verboten. Wichtig ist jedoch, die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn zu respektieren. Achten Sie darauf, nicht gezielt oder über längere Zeiträume hinweg jemanden zu beobachten, um unangenehme Situationen zu vermeiden. Die genauen Details haben wir für Sie in diesem Artikel hier zusammengefasst.

Wann das Beobachten verboten ist

Grenzen werden überschritten, wenn Sie technische Hilfsmittel wie Ferngläser einsetzen, um gezielt in private Bereiche zu schauen. Auch das Überwinden von Hindernissen wie Zäunen, Mauern, Sichtschutzwänden oder Hecken zählt als Eingriff in die Privatsphäre. Ebenfalls tabu: Auf Bäume oder Leitern klettern, um eine bessere Sicht zu erlangen. Besonders in Notsituationen, etwa nach Unfällen, muss der Schutz der Opfer gewährleistet sein – das Beobachten ist hier streng untersagt.

Achtung

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle.

Verwendete Quellen
  • deutschlandfunknova.de "Anstarren"
  • kreiszeitung-wochenblatt.de "Gucken erlaubt - Fotografieren verboten"
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