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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Euthanasie bei Tieren Wenn das Haustier eingeschläfert werden muss
Hund, Katze oder Kaninchen sind für viele zum Familienmitglied geworden. Umso trauriger ist es, wenn das geliebte Tier erkrankt und stirbt – oder eingeschläfert wird. Doch auch bei der Euthanasie von Tieren sind einige Regeln zu beachten.
Ist das Haustier schwer erkrankt, bleibt vielen nur noch der Weg zum Tierarzt, um den Vierbeiner einschläfern zu lassen. So ersparen Tierhalter ihrem Schützling Leid und Schmerzen – dabei gilt es folgende Regeln einzuhalten.
Tiere dürfen bei Tötung nicht leiden
So regelt das Tierschutzgesetz in Deutschland, dass ein Wirbeltier nur getötet werden darf, wenn es bereits betäubt wurde und keine Schmerzen bei der Tötung empfindet. Zu den Wirbeltieren zählen nicht nur Säugetiere wie Hund oder Katze, sondern auch kleinere Haustiere wie Fische, Vögel oder Reptilien und Amphibien.
Deshalb darf nur Tiere einschläfern, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt hat. Dafür wird ein Sachkundenachweis gefordert.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Viele Tierhalter zögern beim Gedanken an den Tod ihres Tieres und hoffen vielleicht noch auf Heilung oder ein selbstständiges Sterben. Doch laut Tierschutzgesetz ist es verboten, einem Tier Leid zuzufügen. Dazu zählt auch, Schmerzen und Leid zu ignorieren, zu dulden oder gar zu verlängern.
In der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes heißt es: "Das Einschläfern von unheilbar kranken Tieren, die nur unter Schmerzen und Leiden weiterleben können, ist ein selbstverständliches Gebot des Tierschutzes."
Wenn das Tier nicht mehr frisst, sich nicht mehr bewegen möchte oder apathisch wirkt, plötzlich extrem ruhig, scheu oder gar aggressiv wird, sind das Anzeichen für ein Leiden des Tieres.
Besondere Regeln bei Hunden im Tierheim
Hunde, die im Tierheim leben und gravierende Verhaltensprobleme zeigen, dürfen im Einzelfall und nur unter besonderen Umständen eingeschläfert werden. Zunächst muss nachgewiesen werden, dass der Hund auch durch Therapien nicht geheilt werden könnte.
Aber auch dann darf der Hund nur eingeschläfert werden, wenn alle anderen Alternativen ausgeschöpft sind und das Tier unter den Haltungsbedingungen leidet. Für die endgültige Entscheidung muss dann die Ethikkommission tagen und entscheiden, ob das Tier wirklich durch einen Tierarzt eingeschläfert wird.
Schritte nach dem Tod des Tieres
Ist das Haustier eingeschläfert, folgt die Frage, was mit dem Tierkörper zu tun ist. Tierärzte klären in der Regel darüber auf, welche Möglichkeiten der Bestattung oder Beseitigung es gibt. Grundsätzlich gibt es drei Vorgehensweisen:
- Wer ein Grundstück besitzt, kann sein Haustier dort beerdigen, sofern es nicht in einem Wasserschutzgebiet oder zu nah an öffentlichen Wegen und Plätzen liegt.
- In vielen Städten gibt es Tierfriedhöfe oder Tierkrematorien.
- Das Tier kann aber auch vom Tierarzt über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden.
Versicherungen und Steuern abmelden
Zusätzlich sind zumindest bei Hunden und Pferden einige Formalitäten zu beachten: Sie müssen von der Haftpflichtversicherung abgemeldet werden und von einer möglichen Krankenversicherung.
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Bei Hunden muss dem Steueramt wegen der Hundesteuer Bescheid gegeben werden. Der Tierarzt kann für die jeweiligen Behördengänge eine Bestätigung über den Tod des Tieres ausstellen.
- Tierheimordnung des Tierschutzbundes
- Tierschutzgesetz