Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urteil Eltern dürfen Beziehung trotz großen Altersabstands nicht verhindern
Eine 15-Jährige ist mit einem um 30 Jahre älteren Mann zusammen. Diese Liebesbeziehung dürfen die Eltern nicht beenden, sondern müssen sie hinnehmen. Das entschied jüngst das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az.: 9 UF 132/15).
Ein Verbot der Beziehung des Teenagers mit dem deutlich älteren Mann könnte das Wohl des Kindes gefährden. Das ist die Begründung des Gerichtes, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Eltern wiesen Tochter sogar in Psychiatrie ein
Im verhandelten Fall hatte eine 15-Jährige eine Liebesbeziehung mit einem mehr als 30 Jahre älteren Mann. Ihre Eltern versuchten immer wieder, den Kontakt zwischen den beiden zu unterbinden, wogegen sich das Mädchen wehrte. Unter anderem hielt sie ihren Aufenthaltsort vor ihren Eltern geheim.
Als der Konflikt weiter eskalierte, suchte sie sich einen Verfahrensbeistand. Schließlich brachten die Eltern ihre Tochter für einige Wochen in der Psychiatrie unter.
Der Konflikt berge Gefahr für das Wohl der Tochter
Das Gericht lehnte das von den Eltern geforderte Kontakt- und Näherungsverbot für den Partner ihrer Tochter allerdings ab. Es befand, dass der eskalierte Konflikt Gefahren für das Wohl des Mädchen bedeute. Das Kontaktverbot wäre kein angemessenes Mittel dagegen.
Den Richtern zufolge ist der Entscheidung des Mädchens ein hohes Gewicht beizumessen. Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben, "zielorientiert und stabil" geäußert. Die Richter sahen darin eine sehr bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.