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Kindergeld 2023: Höhe, Antrag, Auszahlung, Freibeträge | Überblick


Höhe, Antrag, Auszahlung
Das sollten Eltern über das Kindergeld 2023 wissen

Mit dem Kindergeld sollen Familien finanziell entlastet werden. Antrag, Anspruch, Auszahlungstermine – hier finden Sie die wichtigen Infos auf einen Blick.

Aktualisiert am 12.12.2022|Lesedauer: 4 Min.
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Kinder kosten Geld – deshalb erhalten Eltern in Deutschland regelmäßig Kindergeld. Es soll den Mehraufwand, den sie haben, ausgleichen. Eltern besitzen hierzulande für jedes Kind unter 18 Jahren einen Anspruch auf Kindergeld.

Kindergeld: Zu Beginn des Jahres 2022 wurde das Kindergeld nicht erhöht.Vergrößern des Bildes
Kindergeld: Das Kindergeld fällt 2023 höher aus als im Vorjahr. (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Auch für ältere Kinder kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Anspruch bestehen – etwa, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder arbeitssuchend gemeldet ist. Dann werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. beziehungsweise 21. Lebensjahres weiter gezahlt.

Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Steuervergütung. Mit dieser soll das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt werden. Je nach Einkommen erhalten die Eltern entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Eltern günstiger ist.

Höhe des Kindergeldes 2023

So viel Kindergeld wird 2023 gezahlt:

  • erstes und zweites Kind: je 250 Euro pro Monat
  • drittes Kind: ebenfalls 250 Euro pro Monat
  • ab dem vierten Kind: ebenfalls 250 Euro pro Monat

Die Beträge gelten ab dem 1. Januar 2023. Zuvor gab es für das erste und zweite Kinder jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Kinderzuschlag soll Familien vor Armut bewahren

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld.

Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 2023 monatlich 250 Euro. Er wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Bei Bedarf kann er im Anschluss erneut beantragt werden.

Wie hoch der Zuschlag genau ausfällt, hängt unter anderem von dem Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Und die Sozialleistung ist an Bedingungen geknüpft: Die Eltern müssen zum Beispiel Kindergeld erhalten, als Paar mindestens 900 Euro brutto verdienen (Alleinerziehende 600 Euro) und ihr Kind muss in ihrem Haushalt leben.

Antrag auf Kindergeld 2023

Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Person mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Vordrucke.

Hat das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind weitere Nachweise vorzulegen. Es muss belegt werden, dass das Kind arbeitssuchend gemeldet ist oder sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Neben der Ausbildung darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig sein.

Wichtig: Bei allen Anträgen muss die steuerliche Identifikationsnummer des Antragstellers und des Kindes zwingend angegeben werden. Wer seine Steuerliche Identifikationsnummer vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich anfordern. Hier finden Sie das Formular dafür.

Per Telefon oder E-Mail kann diese nicht mitgeteilt werden. Die Nummer kommt per Post. Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer.

Kindergeld: Auszahlungstermine

Das Kindergeld wird von der Familienkasse immer im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den der Anspruch besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab.

Diese ist dem Schreiben der Familienkassen zu entnehmen. Eine Liste mit den Terminen für 2022 finden Sie am Ende dieses Artikels. Die Termine für 2023 stehen noch nicht fest.

Das Kindergeld muss nicht grundsätzlich an die Eltern überwiesen werden. Vor allem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind – das sind besonders Studierende und Auszubildende –, kann es von Vorteil sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Dann wird das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind ausgezahlt.

Das ist aber nur möglich, wenn das Kind einen eigenen Haushalt führt und sich selbst versorgt, also keinen Unterhalt von den Eltern erhält.

Kinderfreibetrag statt Kindergeld

Eine Alternative zum Kindergeld stellt der Kinderfreibetrag dar. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatliche Kindergeldzahlung. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als das Kindergeld.

Der Kinderfreibetrag beträgt derzeit 5.460 Euro (2.730 Euro je Elternteil). Für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder gibt es noch einen weiteren Freibetrag. Er liegt bei 2.928 Euro.

Dadurch ergibt sich bei den Freibeträgen für Kinder eine Gesamthöhe von 8.388 Euro (wenn die Eltern verheiratet sind und zusammen veranlagt werden).

Kindergeld für behinderte Kinder

Eltern von behinderten Kindern können auch dann noch Kindergeld beziehen, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kind wegen seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung seinen notwendigen Lebensbedarf nicht selbst bestreiten kann.

Die Behinderung muss zudem vor dem 25. Lebensjahr eingetreten sein.

Hier finden Sie sämtliche Kindergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2022:

Die Auszahlungstermine für 2023 sind noch nicht bekannt.

Endziffer der
Kindergeldnummer
Auszahlung durch Familienkasse
0
5. Januar 4. Februar 3. März 5. April 4. Mai 3. Juni 5. Juli 4. August 5. September 6. Oktober 4. November 5. Dezember
1 7. Januar 8. Februar 4. März 7. April 6. Mai 8. Juni 6. Juli 5. August 7. September 7. Oktober 7. November 6. Dezember
2 11. Januar 9. Februar 7. März 8. April 9. Mai 9. Juni 7. Juli 8. August 8. September 10. Oktober 8. November 7. Dezember
3 12. Januar 10. Februar 8. März 11. April 10. Mai 10. Juni 8. Juli 10. August 9. September 11. Oktober 9. November 8. Dezember
4 13. Januar 11. Februar 10. März 12. April 11. Mai 13. Juni 11. Juli 11. August 12. September 12. Oktober 10. November 9. Dezember
5 14. Januar 14. Februar 11. März 13. April 12. Mai 14. Juni 12. Juli 12. August 13. September 14. Oktober 11. November 12. Dezember
6 17. Januar 15. Februar 14. März 14. April 16. Mai 15. Juni 13. Juli 15. August 14. September 17. Oktober 14. November 13. Dezember
7 18. Januar 16. Februar 15. März 20. April 17. Mai 17. Juni 15. Juli 16. August 16. September 18. Oktober 15. November 14. Dezember
8 19. Januar 17. Februar 16. März 21. April 18. Mai 20. Juni 18. Juli 17. August 19. September 19. Oktober 16. November 15. Dezember
9 21. Januar 21. Februar 18. März 22. April 20. Mai 22. Juni 19. Juli 18. August 21. September 21. Oktober 17. November 16. Dezember

Kindergeldauszahlung im öffentlichen Dienst

Bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann es sein, dass sie das Kindergeld zusammen mit ihrem Lohn oder Gehalt für den jeweiligen Monat erhalten. Dann zahlt es die Familienkasse des öffentlichen Dienstes aus. So war es lange Zeit die Norm.

Seit der Familienkassenreform kann der Arbeitgeber diese Zuständigkeit aber auch an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) abgegeben haben. In diesem Fall zahlt diese das Kindergeld an den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gesondert aus – genauso wie bei Angestellten außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Verwendete Quellen
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