Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Patchworkfamilie Stiefkinder sind vom Erbe ausgeschlossen
Mitglieder einer Patchworkfamilie sollten sich rechtzeitig mit der Erbfolge auseinandersetzen. Denn das gesetzliche Erbrecht ist an der Familienform orientiert, die aus einem verheirateten Ehepaar mit gemeinsamen Kindern besteht, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.
Allerdings gibt es Möglichkeiten, das Erbe nach den eigenen Wünschen zu gestalten. Grundsätzlich gilt: Stiefkinder sind vom Erbe zunächst einmal ausgeschlossen. Denn nach der gesetzlichen Erbfolge können nur leibliche und adoptierte Kinder das Erbe oder den Pflichtteil beanspruchen. Soll das Stiefkind gleichberechtigt zum eigenen Kind erben, können Ehepaare entsprechende Regelungen in einem gemeinschaftlichen Testament festhalten.
So schließen Sie Stiefkinder ins Erbe ein
Das Berliner Testament etwa ermöglicht Ehegatten, sich gegenseitig als Alleinerben und alle Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben einzusetzen. Ist das Paar nicht verheiratet, können mittels Einzeltestamenten oder eines notariellen Erbvertrags Vorkehrungen getroffen werden. Auch eine Adoption kann ein Stiefkind in gleicher Weise wie ein leibliches Kind am Erbe teilhaben lassen.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn