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Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht


Erziehung und Bestrafung
Das sind die Unterschiede zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht

Die Justiz unterscheidet bei Strafprozessen zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Wann Urteile nach welchem Recht gefällt werden, lesen Sie hier.

Aktualisiert am 01.12.2017|Lesedauer: 1 Min.
Von dpa
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Die Justiz differenziert zwischen Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Letzteres soll dem Rechnung tragen, dass Jugendliche noch nicht einem voll verantwortlichen Erwachsenen gleichgestellt werden könne.

Es gibt Unterschiede im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht – zum Beispiel bei der Höhe der Strafe.Vergrößern des Bildes
Es gibt Unterschiede im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht – zum Beispiel bei der Höhe der Strafe. (Quelle: Symbolbild/BrianAJackson/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Für wen das Jugendstrafrecht gilt

Ist ein Angeklagter zur Tatzeit jugendlich (14 bis 17 Jahre alt), gilt Jugendstrafrecht. Rechtlich möglich ist das in den meisten Fällen auch bei Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre alt). Ist ein Angeklagter zur Tatzeit 22 Jahre oder älter, gilt automatisch Erwachsenenstrafrecht. Jugendstrafrecht ist dann ausgeschlossen.

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. Im Mittelpunkt stehe die Erziehung und nicht die Bestrafung. So soll dieses Strafrecht erzieherisch auf den Jugendlichen wirken – damit dieser zukünftig keine Straftaten mehr begeht.

Strafen im Erwachsenenstrafrecht sind in der Regel höher

Prozesse, die nach Jugendstrafrecht verhandelt werden, sind in der Regel nicht öffentlich. Bei Heranwachsenden können Ausnahmen gemacht werden. Prozesse nach Erwachsenenstrafrecht werden normalerweise öffentlich verhandelt.

Unterschiede gibt es auch bei den Strafen: Möglich nach Jugendstrafrecht sind maximal fünf Jahre Haft, bei Mord in der Regel bis zu zehn Jahre. Bei Mord in besonders schweren Fällen können es bei Heranwachsenden auch maximal 15 Jahre Haft sein. Nach Erwachsenenstrafrecht wird Mord in der Regel mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet.

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