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Streik: Airline muss Passagiere bei langer Wartezeit betreuen


Bei langer Wartezeit
Airline muss Passagiere im Streikfall betreuen

Von dpa, AM

09.03.2017Lesedauer: 1 Min.
Bei Airline-Streiks kann es zu langen Wartezeiten kommenVergrößern des Bildes
Bei Airline-Streiks kann es zu langen Wartezeiten kommen (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Für Freitag hat die Gewerkschaft Verdi das Bodenpersonal an den Berliner Flughäfen zum Streik aufgerufen. Passagiere müssen mit Verspätungen und Flugausfällen rechnen – das wird für Frust sorgen. Doch die gute Nachricht: Bei einem Streik mit langen Wartezeiten muss die Airline Reisende am Flughafen betreuen.

Betreuung steht Passagieren zu

Kommt es beim Streik der Airline zu Wartenzeiten, ist diese verpflichtet, betroffene Passagiere je nach Flugstrecke nach zwei bis vier Stunden kostenlos mit Essen und Trinken zu versorgen. Dafür können beispielsweise Gutscheine ausgeteilt werden. Zudem steht es Betroffenen zu, unentgeltlich zu telefonieren oder E-Mails verschicken zu können.

Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss Ihnen die Airline oder der Reiseveranstalter die Übernachtung in einem Hotel bezahlen.

Eine Entschädigung muss nicht unbedingt erfolgen

Schwierig wird es jedoch, wenn Sie bei Flugausfällen wegen eines Streiks Anspruch auf eine Entschädigung erheben wollen. Ein Streik könne als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dann sei die Airline nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. "Die Fluggesellschaft muss aber nachweisen können, dass sie alles getan hat, um die Streikfolgen abzuwenden", sagt Degott. Außerdem muss sie eine Ersatzbeförderung organisieren, wenn ein Flug ausfällt.

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