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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Disco, Kino, Konzerte Wie lange dürfen Teenager ausgehen?
Viele Jugendliche mögen es, mit Freunden auszugehen. Wie lange dürfen sie wegbleiben? Das Jugendschutzgesetz regelt den Aufenthalt an bestimmten Orten.
Oft gibt es Streit darüber, wie lange Jugendliche abends wegbleiben dürfen. Grundsätzlich ist das Sache der Eltern. Allerdings regelt das Jugendschutzgesetz verbindlich den Aufenthalt an bestimmten Orten.
Bis wie viel Uhr dürfen Jugendliche in Club und Kino bleiben?
Wann dürfen Kinder allein ins Kino, und wie lange dürfen sie in der Disco oder Kneipe feiern? Unsere Tabelle gibt den Überblick:
Was | Alter | Uhrzeit | Bemerkungen |
---|---|---|---|
Disco | unter 16 | ohne Einschränkung | nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person |
Disco | 16-18 | bis 24 Uhr | auch ohne Begleitung |
Öffentliche Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege | unter 14 | bis 22 Uhr | auch ohne Begleitung |
Öffentliche Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege | 14 bis 18 | bis 24 Uhr | auch ohne Begleitung |
Konzerte | keine offizielle Beschränkung | keine offizielle Beschränkung | findet das Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Jugendschutzregeln für Gaststätten; ansonsten erlässt der Veranstalter häufig die gleichen Regeln wie beim Besuch einer Disco |
Kino | 6 bis 14 | bis 20 Uhr | Film muss um 20 Uhr zu Ende sein (oder sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet) |
Kino | 14 bis 16 | bis 22 Uhr | Film muss um 22 Uhr zu Ende sein (oder sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet) |
Kino | 16 bis 18 | bis 24 Uhr | Film muss um 24 Uhr zu Ende sein (oder sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet) |
Gaststätten | unter 16 | 5 Uhr bis 23 Uhr | ohne Begleitung nur, wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen |
Gaststätten | 16 bis 18 | 5 Uhr bis 24 Uhr | ohne Begleitung |
Gaststätten | unter 18 | ohne Einschränkung | mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person |
Aufenthalt in Diskotheken und Clubs
Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, zum Beispiel in Diskotheken, gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes sind.
Ausnahmen im Jugendschutzgesetz
Ausnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe. Das sind zum Beispiel Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist Kindern unter 14 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet. Für die 14- und 15-Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.
Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Somit gelten auch nicht die zeitlichen Beschränkungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem brauchen Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern.
Aufenthalte in Gaststätten
Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks zwischen 5 Uhr und 23 Uhr in einer Gaststätte aufhalten.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung zwischen 5 Uhr und 24 Uhr in Gaststätten aufhalten. In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sich Kinder und Jugendliche zeitlich unbeschränkt in Gaststätten aufhalten.
Veranstalter müssen Jugendschutzgesetz einhalten
Wenn gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes verstoßen wird, können diese Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen verhängen – insbesondere gegen die Gewerbetreibenden und Veranstalter, die die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht beachten.
- gesetze-im-internet.de: "Jugendschutzgesetz (JuSchG)"