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Verbotener Kunststoff: Aus für bestimmte Flaschen und Dosen ab 2025


EU-Gesetz
Das ändert sich bei Lebensmittelverpackungen 2025

Von t-online, jb

Aktualisiert am 20.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Konservendose: Die meisten Dosen bestehen aus WeißblechVergrößern des Bildes
Konservendose: Die meisten Dosen bestehen aus Weißblech. Einige sind innen mit BPA beschichtet. (Quelle: EyeEm Mobile GmbH/getty-images-bilder)
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Ein EU-Gesetz führt 2025 zum Verbot bestimmter Flaschen und Dosen. Was sind die Gründe?

Nur wenige haben von dem Gesetz gehört, das im Sommer seitens der EU beschlossen wurde. Dabei hat es gravierende Auswirkungen, die viele Verbraucher primär beim Einkaufen spüren werden. Denn laut Gesetz dürfen bestimmte Konservendosen, Trinkflaschen und Plastikverpackungen ab Ende 2024 nicht mehr verkauft werden. Was steckt dahinter?

Konkret geht es um einen Stoff, der sich in den Verpackungen befindet: das Bisphenol A – kurz BPA. Er wird als Weichmacher für zahlreiche Produkte verwendet – Kunststoffflaschen, Konservendosen, Deckel von Vorratsgläsern oder einfach Vorratsboxen. Allerdings kann sich die Chemikalie nach kurzer Zeit aus dem Material lösen, in das Lebensmittel übergehen und durch den Verzehr direkt in den Organismus des Verbrauchers gelangen.

Ist BPA gefährlich?

Der Weichmacher gilt als problematisch, weshalb seine Verwendung zunehmend eingeschränkt wird. Auch "Öko-Test" warnt in zahlreichen Tests vor BPA (mehr dazu hier). Denn es kann den Hormonhaushalt negativ beeinflussen. Zudem wird ihm nachgesagt, negative Auswirkungen auf das menschliche Immunsystem zu haben.

Genug Gründe, um den Einsatz von BPA zu verbieten. Laut EU-Kommission geht es bei der Auflage etwa "um Verpackungen wie beschichtete Metalldosen und wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff." Demnach müssen Hersteller bei ihren Verpackungen "z. B. bei der Beschichtung von Dosen, außerdem bei Konsumgütern wie wiederverwendbaren Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühlern für die Wasserverteilung oder anderen Küchenartikeln" nun eine BPA-Alternative einsetzen. (Dass das geht, können Sie hier lesen.)

Zu den "wiederverwendbaren Getränkeflaschen aus Kunststoff" zählen auch Pfandflaschen beziehungsweise Mehrwegflaschen.

Wie erkenne ich, ob BPA in der Flasche enthalten ist?

Wenn Sie herausfinden möchten, ob sich in Ihrer Kunststoffflasche oder allgemein in Ihren Küchenutensilien aus Kunststoff Bisphenol A befindet, achten Sie auf die Symbole, die in den Kunststoff gepresst sind (einen Überblick über die Symbole gibt es hier). Dabei interessiert vor allem der Recycling-Code – das ist ein Pfeildreieck, in dessen Mitte eine Nummer steht.

Die Kürzel und Ihre Bedeutung:

  • 01: PET (Polyethylenterephthalat)
  • 02: HDPE (Polyethylen hoher Dichte)
  • 03: PVC (Polyvinylchlorid)
  • 04: LDPE / PE-LD (Polyethylen niedriger Dichte)
  • 05: PP (PolypropylenPSPolystyrol)
  • 06: PS (Polystyrol)
  • 07: O (Other)

Die Nummer in dem Dreieck steht für die Zusammensetzung des Kunststoffs. Als BPA-frei gelten beispielsweise Polyethylen und Polypropylen – also die Nummern 2, 4 und 5. Die Nummern 3 ist ebenfalls BPA-frei, kann aber Weichmacher enthalten, die den Hormonhaushalt negativ beeinflussen.

Hat die Flasche den Code 7 oder keine entsprechende Nummer, ist die Flasche wahrscheinlich mit BPA belastet.

An welchem Tag das Verbot genau in Kraft tritt, ist auf der Seite der EU-Kommission nicht aufgeführt. Hier heißt es nur: "Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für Europäisches Parlament und den Rat der EU-Staaten Ende 2024 in Kraft." Und: Es gibt eine Übergangsfrist. Diese liegt zwischen 18 und 36 Monaten, damit die Industrie genug Zeit hat, eine sichere Alternative zu finden und für ihre Produkte einzusetzen, heißt es.

Verwendete Quellen
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