Gruyère für alle Schweiz unterliegt im Käsestreit mit den USA
In den USA ist ein Rechtsstreit um die geschützte Bezeichnung des berühmten Käses Gruyère entschieden worden. Die Schweizer halten das Urteil für Käse.
In den USA gilt Gruyère nicht wie in Europa als Käsemarke, sondern als Käseart. Dieses Urteil in einem Markenrechtsprozess aus dem Jahr 2022 hat nun ein US-Berufungsgericht bestätigt.
Demnach gelte in den USA nicht der gleiche Schutz für die Bezeichnung von Lebensmitteln wie in Europa. Die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Food and Drug Administration (FDA), lege zwar Kriterien für Gruyère fest, so müsse er beispielsweise "kleine Löcher" haben oder mindestens 90 Tage lang gereift sein. Sie mache jedoch keine Vorgaben zur geografischen Herkunft.
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Schweizer sind entsetzt
Amerikaner können nun ihren eigenen Gruyère-Käse herstellen und sogar unter diesem Namen verkaufen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen. Die Schweizer sind angesichts dieser Entscheidung alles andere als glücklich.
Sie betrachten Gruyère als einen ihrer wichtigsten Käseexporte und haben jahrzehntelang dafür gekämpft, die geschützte Bezeichnung in den USA durchzusetzen. Ein Sprecher der Schweizer Käseunion erklärte: "Wir sind entsetzt über diese Entscheidung. Gruyère ist ein unverwechselbarer Schweizer Käse mit einer einzigartigen Geschichte und Tradition. Es ist bedauerlich, dass die Amerikaner dies nicht respektieren und sich nun anmaßen, ihren eigenen Gruyère herzustellen".
Die Amerikaner hingegen freuen sich über das Urteil. Ein Käsehersteller aus Wisconsin sagte: "Endlich können wir unseren eigenen Gruyère herstellen und unter diesem Namen verkaufen. Wir sind es leid, immer nur importierten Käse zu kaufen. Jetzt können wir unseren eigenen Gruyère machen und stolz darauf sein".