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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Versicherungsschutz Darf die Waschmaschine während Ihrer Abwesenheit laufen?
Müssen Haushaltsgeräte beaufsichtigt werden, während sie laufen? Oder dürfen Waschmaschine, Geschirrspüler und Co. laufen, obwohl niemand zu Hause ist?
Noch eben schnell die Waschmaschine oder Spülmaschine einschalten, bevor man die Wohnung verlässt, damit alles bei der Rückkehr sauber ist. In vielen Haushalten ist das sicherlich üblich. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Was passiert, wenn während der Abwesenheit die Maschine ausläuft und alles unter Wasser steht?
Wann die Versicherung nicht zahlt
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sagt t-online: "Grundsätzlich gilt: Versichert ist, was vertraglich vereinbart ist." Es ist daher sinnvoll, die Angaben in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung zu überprüfen: Welche Bestimmungen gelten für Schäden mit Leitungswasser oder Defekten an Elektrogeräten?
Allerdings müsse auch immer darauf geachtet werden, inwieweit fahrlässiges Verhalten zum Schaden geführt habe, so der GDV. Dann greife der Versicherungsschutz nicht. "Wer seine Waschmaschine anstellt und für zwei bis drei Stunden das Haus verlässt, handelt grob fahrlässig. Ist die Maschine aber mit einem sogenannten Aquastop-System ausgerüstet, ist es nicht zu beanstanden, wenn man für drei Stunden die Wohnung verlässt."
Was bedeutet Aquastop?
Neue Spülmaschinen und Waschmaschinen sind häufig mit einem Aquastop- oder Aquasecure-System ausgestattet. Wenn es bei den Maschinen zu einem plötzlichen Wasseraustritt kommt, unterbricht dieser Sicherheitsmechanismus die Wasserzufuhr. Verfügt die Maschine zusätzlich über eine Auffangwanne oder einen Doppelschlauch mit einem Wassersensor, wird die Wasserzufuhr sogar bei einem Loch beziehungsweise einer Undichtigkeit im Gerät unterbrochen.
Ausstattung der Maschine überprüfen
Darauf verlassen, dass ein derartiges Schutzsystem bei Ihrer Maschine vorhanden ist, sollten Sie sich jedoch nicht. Überprüfen Sie am besten in der Bedienungsanleitung, ob hierzu nähere Angaben gemacht werden. Alternativ können Sie auch beim Händler nachfragen.
Verfügt die Wasch- oder Spülmaschine nicht über ein Aquastop- oder Aquasecure-System, können Sie sie auch entsprechend nachrüsten lassen.
Mieter bleiben auf Kosten sitzen
Dass dies durchaus sinnvoll ist, zeigt auch das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (AZ: 3 U 6/04 / WM 2005,587): "Wenn ein Hausbewohner den Zuleitungsschlauch einer Waschmaschine ohne zwischengeschaltete Aquastop-Vorrichtung mit einer Schlauchschelle an einem Wasserhahn befestigt und diesen danach durchgängig geöffnet lässt, ohne jemals zu prüfen, ob der Schlauch noch fest sitzt, so beruht ein Wasserschaden, [...] auf grober Fahrlässigkeit." Der Mieter kann demnach haftbar gemacht werden und bleibt auf den entstandenen Kosten sitzen.
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
- Oberlandesgericht Oldenburg