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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Pflücken erlaubt Wo man Wildkräuter in der Stadt ernten kann
Berlin (dpa/tmn) - Für die einen ist es Unkraut, für die anderen sind es Wildkräuter, die Salate oder Soßen anreichern. Für Bärlauch, Gänseblümchen, Brennnessel und Löwenzahn muss man nicht einmal in die Natur wandern, sie lassen sich auch in bewohnten Gebieten sammeln - wenn auch nicht an jedem Ort.
Die Standorte der Pflanzen sollten nicht zu stark Abgasen ausgesetzt sein, erklärt die Initiative "Zu gut für die Tonne!". Es sollten also Orte mit Wildkräutern gemieden werden, die direkt neben stark befahrenen Straßen liegen. Außerdem sollten dort nicht viele Menschen, Hunde und Katzen unterwegs sein. Sonst können die Pflanzen mit Keimen belastet sein.
Pflücken ohne Erlaubnis darf man nicht auf privaten oder verpachteten Grundstücken. Darüber hinaus sollte man die sogenannte Handstraußregel beachten: Laut Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes dürfen selbst wilde Pflanzen, die nicht unter Artenschutz stehen oder in Naturschutzgebieten wachsen, nur für den persönlichen Bedarf und in geringen Mengen geerntet werden.
Wichtig ist auch, die Wurzeln nicht mit auszureißen, sondern nur das Grün mit Messer oder Schere zu entfernen. Außerdem sollte man an einem Fleck immer auch einen Teil der vorhandenen Pflanzen stehen lassen, so dass an dem Ort das Fortbestehen gesichert ist. Um Infektionen mit dem Fuchsbandwurm zu vermeiden, sollten gesammelte Kräuter und Früchte gründlich gewaschen werden, rät die Initiative.