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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wann Stoppeln keine Straftat ist Kartoffeln kostenlos ernten: So geht's
Lebensmittel sind teuer geworden. Umso schöner ist es, wenn man das eine oder andere kostenlos mitnehmen kann. Das geht beispielsweise bei Kartoffeln.
Inhaltsverzeichnis
Nicht jeder hat die Möglichkeit, Kartoffeln im eigenen Garten oder auf dem Balkon anzubauen. Um trotzdem günstig an die leckere Knolle zu kommen, kann sich das Stoppeln lohnen.
Was ist Stoppeln?
Bauern ernten die Kartoffeln in der Regel maschinell. Dabei werden die Knollen von der Erntemaschine aufgesammelt und über ein Raster befördert. So wird verhindert, dass versehentlich aufgelesene Steine, große Erdklumpen und anderer Unrat im Erntetrog landen.
Sie fallen stattdessen auf das Feld zurück. Doch nicht nur Unerwünschtes wird so ausgesiebt. Auch kleinere Kartoffeln fallen durch das Raster und landen wieder auf dem Acker – und nicht im Erntetrog.
Da der Landwirt meist nicht die Kapazität hat, diese kleineren Kartoffeln per Hand vom Feld aufzusammeln, bietet er teilweise an, dass andere diese kostenlos mitnehmen können. Das wird als Stoppeln bezeichnet.
Ist Stoppeln illegal?
Bevor Sie stoppeln gehen, sollten Sie unbedingt den Landwirt fragen, ob er das auch für sein Feld genehmigt. Wenn Sie ohne seine Erlaubnis auf das Feld gehen und die Kartoffeln aufsammeln, kann das als Diebstahl geahndet werden.
Denn bei dem Acker handelt es sich um ein privates Grundstück, dessen Eigentümer der Landwirt ist. Somit zählt auch alles, was sich auf der Fläche befindet – wie beispielsweise die Kartoffeln – zum Besitz des Landwirts.
Sammeln Sie also ohne zu fragen einfach die Kartoffeln vom Acker auf, begehen Sie einen Diebstahl (§ 242 Strafgesetzbuch). Daraus ergibt sich ein Schadensanspruch für den Landwirt (§ 823 Absatz 1,2 Bürgerliches Gesetzbuch).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wem der Acker gehört, können Sie sich beim nächstgelegenen Hof erkundigen.
Info
Stoppeln ist nur auf bereits abgeernteten Äckern erlaubt. Das Herausziehen von Kartoffelpflanzen und somit das selbstständige Ernten der Knollen kann ebenfalls als eine Straftat angesehen werden. Das fällt dann unter Mundraub (§ 242 "Diebstahl" Strafgesetzbuch (StGB)).
Wird illegales Stoppeln bestraft?
Ja. Stoppeln gilt als Mundraub, also Diebstahl. Es kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt unter anderem von der Menge des gestohlenen Gutes ab.
- Kanzlei Kotz (strafrechtsiegen.de) "Mythos Mundraub aus heutiger Sicht"
- gesetze-im-internet.de "§ 823 Schadensersatzpflicht"
- dejure.org "§ 370 AO Steuerhinterziehung"
- dejure.org "§ 242 StGB Diebstahl"
- RP Online "Vor dem Stoppeln den Landwirt fragen"