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Immobilien: Vorgaben zu Rettungswegen in der Wohnung


Immobilien
Vorgaben zu Rettungswegen in der Wohnung

Berlin (dpa/tmn) – Bei einem Wohnungsbrand zählt jede Sekunde. Aber was ist, wenn Flur und Haustür durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es muss ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung nutzen kann. Die wichtigsten Infos:

06.08.2018|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa
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Welche Rettungswege sind in privaten Wohnhäusern vorgeschrieben?

Im Notfall da lang: Nicht überall zeigen beleuchtete Zeichen den Weg ins Freie an.Vergrößern des Bildes
Im Notfall da lang: Nicht überall zeigen beleuchtete Zeichen den Weg ins Freie an. Aber keine Sorge, bei einem Brandfall gibt es immer mehrere Rettungswege. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn./dpa)

"Der erste Rettungsweg ist immer die Eingangstür und die Treppe nach oben", erklärt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Alternativ erfolgt der Einstieg über die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg. Auch Bewohner werden dann darüber evakuiert.

Welche Häuser brauchen einen zweiten Rettungsweg?

Das ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. "Einigkeit besteht aber darin, dass jedes Gebäude, das über Aufenthaltsräume verfügt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll", erklärt Hachemer. Das trifft auch auf Einfamilienhäuser zu. Ausgenommen sind lediglich Gebäude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden, wie etwa ein Trafohäuschen.

Wo finden sich die Rettungswege?

Sie müssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also in den Etagen, wo Wohn- und Schlafzimmer, Bad und Küche liegen. Aber auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese für Wohnzwecke ausgebaut sind.

Muss es eine Treppe oder Leiter sein?

Es können Außentreppen sein. Die werden aber meist an größeren Gebäuden angebracht. In Ein- oder Zweifamilienhäusern, aber auch in Mehrfamilienhäusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Auch die großen Glastüren mit Gittern davor sind unter Umständen ein zweiter Rettungsweg im Notfall, erklärt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster müssen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung eine gewisse Mindestgröße haben.

"Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend großes Fenster zur Straße hin eingebaut werden, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden können", ergänzt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. "Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten können."

Welche Pflichten haben die Bewohner?

Sie dürfen Fluchtwege nicht verstellen. Hachemer warnt auch davor, auf den Fluren von Mehrfamilienhäusern brennbare Gegenstände abzustellen. Dort fänden sich oft Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge, die mit Blick auf den Brandschutz dort nicht hingehörten. "Fangen sie Feuer, versperren sie der Feuerwehr den wichtigen ersten Rettungsweg." Nicht allein die Flammen, schon der giftige Rauch sei ein entscheidendes Problem. Auch Balkone werden häufig zugestellt.

Bernhard Schuhmacher von der Prüforganisation Dekra in Stuttgart ergänzt: "Ein häufiger Fehler ist es auch, Fluchttüren zu verstellen oder gar mit einem Schlüssel abzuschließen". Der Fluchtweg wird dann bei einem Feuer zur Todesfalle. Fluchttüren müssen im Notfall grundsätzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu öffnen sein. Das Gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingangstüren. Hausordnungen, nach denen diese Türen nachts abgeschlossen werden müssen, sind unzulässig.

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