Arbeit und Rente Bekommen Frauen Mütterrente, ohne gearbeitet zu haben?
Mütter sind in der Regel weniger erwerbstätig als Männer. Erhalten sie Mütterrente und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wir geben Ihnen einen Einblick.
Die Mütterrente kann nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter gewährt werden. Sie ist fester Bestandteil der gesetzlichen Altersrente und stellt keine eigene Rentenart dar. Sie soll Müttern, aber auch Vätern, die aufgrund von Kindererziehung nicht oder nur in Teilzeit arbeiten konnten, eine bessere Rente gewährleisten. Aber gibt es auch die Mütterrente, ohne jemals gearbeitet zu haben?
Was ist die Mütterrente?
Als Bestandteil der gesetzlichen Altersrente dient die Mütterrente zum Ausgleich kinderbedingter Nachteile bei der Rente. Die Mütterrente wird auch dann gewährt, wenn Väter oder Mütter während der Kindererziehungszeit selbst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Staat zahlt während dieser Zeit die Rentenversicherungsbeiträge für die Mütter oder Väter. Als Grundlage wird der Durchschnittsverdienst aller Versicherten angenommen und dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Voraussetzungen für die Mütterrente
Damit Mütter oder Väter die Mütterrente erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Rentenempfänger hat das Kind selbst erzogen, kann jedoch die Unterstützung einer Kita oder Tagesmutter beansprucht haben.
- Das Kind wurde in der Bundesrepublik Deutschland erzogen.
- Renten- oder Versorgungsempfänger sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie zur Zeit der Kindererziehung bereits eine Altersvollrente, Beamtenpension oder berufsständische Altersversorgung erhalten haben.
- Es gilt eine Mindestversicherung von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Verschiedene Formen von Mütterrente
Entscheidend für die Höhe der Mütterrente ist das Geburtsjahr des Kindes. Mütter oder Väter, deren Kind vor 1992 geboren ist, erhalten pro Kind Kindererziehungszeiten von bis zu zwei Jahren und sechs Monaten gutgeschrieben. Das macht ungefähr 2,5 Rentenpunkte aus. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden bis zu drei Jahren Kindererziehungszeiten pro Kind gutgeschrieben. Das entspricht pro Kind bis zu drei Rentenpunkten.
Zusätzlich werden maximal zehn Jahre an Kinderberücksichtigungszeiten auf die Rente angerechnet, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Mütterrente, ohne gearbeitet zu haben
Eine Mütterrente können auch Frauen erhalten, die nie gearbeitet, aber mindestens zwei Kinder großgezogen haben. Diese Frauen können allein aufgrund der angerechneten Erziehungszeiten auf fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Mütter, die nur ein Kind großgezogen und nicht gearbeitet haben, können den Anspruch noch erwerben, indem sie Beiträge nachzahlen.
- Deutsche Rentenversicherung: "Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente"
- Eigene Recherchen