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Auswandern: Kann ich mir meine Rente auszahlen lassen?


Auf einen Schlag
Auswandern: Kann ich mir meine Rente auszahlen lassen?


19.08.2024Lesedauer: 4 Min.
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Im Ausland die Rente genießen: Für immer mehr Deutsche ist das eine Option.Vergrößern des Bildes
Im Ausland die Rente genießen: Für immer mehr Deutsche ist das eine Option. (Quelle: ViewApart/getty-images-bilder)

Viele Deutsche träumen davon, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Doch was passiert dann mit der Rente? Kann ich sie mir komplett auszahlen lassen?

Sonniges Wetter, das Meer in unmittelbarer Nähe, niedrige Lebenshaltungskosten – es gibt viele Gründe, warum Menschen auswandern möchten. Auch immer mehr Rentner zieht es in die Ferne. Dabei gibt es allerdings einiges zu bedenken. Unter anderem: Was geschieht mit der deutschen Rente? Wird sie auch ins Ausland überwiesen? Oder kann ich sie mir womöglich auf einen Schlag auszahlen lassen? Wir zeigen, für wen was möglich ist.

Kann ich mir meine Rente auszahlen lassen?

Wer auswandert, kann eine größere Einmalzahlung mitunter gut gebrauchen. Doch anders als bei privaten Rentenversicherungen, die eine vorzeitige Ausschüttung gegen Gebühr erlauben, ist das bei der gesetzlichen Rente in der Regel nicht vorgesehen. Sie wird monatlich bis zum Lebensende ausgezahlt und auch erst ab einem bestimmten Alter. Möglich ist höchstens eine Rückerstattung der eigenen Beiträge – allerdings nicht für jeden.

So sind Deutsche und EU-Bürger grundsätzlich von der Rückerstattung ausgeschlossen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen.

  1. Deutsche Staatsbürger können sich ihre Rentenbeiträge dann auszahlen lassen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr pflichtversichert sind. Das gilt zum Beispiel, wenn sie sich selbstständig gemacht haben oder verbeamtet wurden. Das funktioniert aber nur, wenn sie noch nicht die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht und damit ohnehin keinen Rentenanspruch erworben haben.
  2. Auch Deutsche und EU-Bürger, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht, aber noch nicht die Mindestversicherungszeit erfüllt haben, können sich ihre Rentenbeiträge ausschütten lassen.

Deutlich häufiger können sich Nicht-EU-Bürger ihre Beiträge von der Rentenkasse auszahlen lassen. Und zwar immer dann, wenn sie nicht mehr freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen können. Das ist der Fall, wenn sie in ein Land ziehen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat. Solche Nicht-Vertragsstaaten sind beispielsweise Argentinien, China, Mexiko, Südafrika, Thailand, die Vereinigten Arabischen Emirate und viele weitere asiatische, afrikanische und südamerikanische Länder.

In diesen Ländern spielt es für Nicht-EU-Bürger keine Rolle, wie viele Jahre sie in Deutschland gearbeitet haben. Sie können sich sämtliche selbst gezahlten Beiträge auf Antrag erstatten lassen. Allerdings müssen dafür zunächst zwei Jahre vergehen, in denen sie in der deutschen Rentenversicherung nicht wieder versicherungspflichtig werden.

 
 
 
 
 
 
 

Anders gestaltet sich die Lage, wenn Nicht-EU-Bürger in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland auswandern, etwa Australien, Indien, Japan oder die USA. Denn daraus kann sich ergeben, dass freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenkasse weiter möglich sind. So sieht zum Beispiel das Abkommen mit Australien vor, dass freiwillige Zahlungen möglich sind, wenn der Auswanderer vorher mindestens fünf Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat.

Lohnt es sich, die Rentenbeiträge auszahlen zu lassen?

Für die meisten Deutschen gilt also: Es gibt für sie keine Möglichkeit, sich die Rentenbeiträge vorzeitig auszahlen zu lassen. Das ist aber ohnehin gar nicht so sinnvoll. Denn der Anteil des Arbeitgebers ist grundsätzlich von der Rentenrückerstattung ausgeschlossen. Es werden also nur die selbst eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge ausgezahlt.

Das entspricht oft nicht einmal der Hälfte aller geflossenen Rentenbeiträge. Denn Beiträge für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, die der Staat für die Versicherten übernimmt, gehen vollständig verloren. Und: Die Beiträge wurden nicht verzinst. Die Rentenkasse zahlt also exakt den Betrag aus, der eingezahlt wurde – und der ist inzwischen aufgrund der Inflation weniger wert.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben im Jahr 2002 exakt einen Rentenpunkt erworben. Dafür hätten Sie damals 2.734 Euro an Rentenbeiträgen zahlen müssen. Genau diese Summe bekommen Sie auch wieder ausgezahlt – dabei kostet Sie ein Rentenpunkt im Jahr 2024 bereits 4.218 Euro. Entscheiden Sie sich hingegen für eine lebenslange Rente, wird der Rentenpunkt von 2002 mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Dieser beträgt seit 1. Juli 2024 39,32 Euro. Der Rentenpunkt entspricht also einer monatlichen Bruttorente von 39,32 Euro oder 471,84 Euro im Jahr. Würden Sie nur fünf Jahre und zehn Monate Rente beziehen, hätten Sie bereits mehr Geld erhalten, als wenn Sie sich die eigenen Beiträge hätten auszahlen lassen.

Kann man sich die deutsche Rente ins Ausland überweisen lassen?

Auch hier kommt es wieder darauf an, wohin Sie auswandern. In der EU, auf Island, in Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz erhalten Sie problemlos Ihre volle Rente. Gleiches gilt für Länder, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Denken Sie aber daran, dem Renten Service der Deutschen Post rechtzeitig mitzuteilen, dass Sie auswandern. Nur so kann Ihre Rente pünktlich auf Ihrem neuen Konto im Ausland eingehen. Lesen Sie hier, in welche Länder die meisten deutschen Rentner auswandern.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. Lassen Sie sich daher vorher am besten bei der Deutschen Rentenversicherung beraten. Außerdem gibt es weitere Aspekte zu beachten – etwa was nach einem Umzug ins Ausland bei der Steuer gilt. Lesen Sie hier, was Auslandsrentner darüber wissen sollten.

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