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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Bekommt jeder mit Mini-Rente einen Grundrentenzuschlag?
Jede Woche beantwortet t-online mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Habe ich mit einer niedrigen Rente Anspruch auf Grundrente?
Wer sein Leben lang gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient hat, steht im Ruhestand mit einer niedrigen Rente da. Um diesen Menschen unter die Arme zu greifen, hat die Große Koalition den Grundrentenzuschlag erfunden. Eine Mini-Rente alleine ist aber noch keine hinreichende Voraussetzung für die Zahlung.
Ausreichend Grundrentenzeiten nötig
"Allein eine niedrige Rentenhöhe lässt nicht auf einen Anspruch auf Grundrente schließen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Um eine Grundrente zu erhalten, müssen Sie unter anderem mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erreicht haben."
Dazu zählen beispielsweise Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit. Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung werden Ihnen hingegen nicht als Grundrentenzeiten anerkannt.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Grundrentner haben bereits Nachricht erhalten
Wer also lange selbstständig tätig war und keine Pflichtbeiträge gezahlt hat, dürfte nicht auf die erforderlichen 33 Jahre kommen und damit auch keinen Anspruch auf die Grundrente haben. Lesen Sie hier, welche weiteren Voraussetzungen Sie für den Grundrentenzuschlag erfüllen müssen.
"Bis Ende 2022 wurden alle 26 Millionen Renten überprüft. Wer Anspruch auf die Grundrente hat, hat bereits eine Mitteilung erhalten", sagt Sennewald. "Alle anderen Rentnerinnen und Rentner erhalten keine Nachricht."
- Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund