So geht alles glatt Die fiesesten Fallen beim Autoverkauf
Die Deutschen fahren ihr Auto oftmals lange – der Verkauf ist somit alles andere als alltäglich. Autoverkäufer sollten für einen sicheren und fairen Deal deshalb einige Tipps und Regeln beachten.
Jedes Jahr wechseln in Deutschland rund sieben Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer, während – in normalen Jahren – nur etwa 3,5 Millionen Neuwagen abgesetzt werden. Im Schnitt sind die Autos auf unseren Straßen derzeit 9,8 Jahre alt. Wer sein Auto verkauft, sollte deshalb einige Tipps beachten.
Den Wagen aufpolieren
Interessenten sollten nicht den Eindruck bekommen, das Auto sei vernachlässigt worden. Eine Fahrzeugwäsche und die Reinigung des Innenraums sind daher sinnvoll. Wer Kratzer ausbessert und Schönheitsreparaturen erledigt, gibt dem Käufer weniger Anlass, den Preis zu drücken. Zum guten Gesamteindruck tragen der richtige Reifendruck, Öl- und Kühlwasserstand bei. Auch ein gefüllter Wischwassertank sowie eine einwandfrei funktionierende Beleuchtung sind wichtig.
Den Wert des Autos ermitteln
Nur wenn alles funktioniert, lässt sich ein angemessener Preis aufrufen. Eine erste Orientierung darüber, was der Wagen noch wert ist, bietet eine Internetrecherche auf großen Verkaufsportalen wie mobile.de oder autoscout24.de. Dort können Sie nach Autos suchen, die in Bezug auf Alter, Ausstattung, Laufleistung und Motorisierung Ihrem Modell entsprechen oder ähneln.
Marktbeobachter wie die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) oder Schwacke bieten – meistens gegen eine kleine Gebühr – Fahrzeugbewertungen online an. Teils berücksichtigen sie zwar Sonderausstattungen, dagegen aber nicht den individuellen Zustand des Autos. Er wird zum Beispiel im Rahmen eines individuellen Wertgutachtens ermittelt.
Das Auto inserieren
Verkaufen Sie von privat an privat statt an einen Händler, werden Sie im Vergleich wahrscheinlich mehr Geld bekommen. Doch bis ein Käufer gefunden ist, braucht man oft Geduld.
Umso wichtiger ist ein sorgfältig erstelltes Inserat. Dazu zählen gute Fotos, die das Auto am besten aus mehreren Blickwinkeln zeigen. Schäden wie Beulen oder Kratzer sollten dokumentiert werden. Pflicht ist die Angabe über die letzte HU. Man sollte Interessenten generell viele Details liefern, etwa zur Sonderausstattung.
Inserate werden heute meist online über bekannte Verkaufsportale geschaltet. Eine Anzeige in der örtlichen Zeitung ist eine weitere Möglichkeit. Wer ein Liebhaberfahrzeug anbietet, kann eine Anzeige in einem Spezialmagazin schalten oder seine Verkaufsabsicht über soziale Medien in passenden Gruppen posten.
Das Auto richtig präsentieren
Beim Treffen mit einem Interessenten sollten Sie sämtliche vorhandene Unterlagen vorlegen – von den Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, das sind Fahrzeugschein und -brief, über das Wartungsheft bis zu Nachweisen über vergangene Haupt- und Abgasuntersuchungen (AU).
Vergangene Schäden sollten Sie als Verkäufer nicht verschweigen. Gutachten verschaffen Klarheit über das Ausmaß. Verschweigen Sie erhebliche Mängel, die Ihnen nachweislich bekannt waren, kann das als arglistige Täuschung gewertet werden. Dann kann der Käufer den Kaufvertrag später anfechten und rückgängig machen.
Die Probefahrt: So geht's richtig
Zunächst sollten Sie sich den Führerschein des Interessenten zeigen lassen. Um späteren Ärger zu vermeiden, dokumentieren Sie Kratzer und andere äußere Schäden. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer Vereinbarung, die Interessenten verpflichtet, im Fall der Fälle für eine Selbstbeteiligung oder eine Rückstufung bei der Kfz-Versicherung aufzukommen. Entsprechende Musterdokumente bieten etwa der ADAC oder ACE.
Zur Probefahrt sollten Sie immer mit einsteigen, um Herr der Lage zu bleiben. Ideal ist es, wenn noch eine weitere Begleitperson mitfährt. Wichtige Dokumente wie der Fahrzeugbrief als Besitzurkunde sollten zu Hause bleiben, ebenso vorhandene Zweitschlüssel. Ist das Fahrzeug abgemeldet, müssen zur Probefahrt Kurzzeitkennzeichen am Auto angebracht werden. Hier erfahren sie alles über dieses besondere Kennzeichen.
Vertragsabschluss und Fahrzeugübergabe
Sind sich die Parteien einig, ist ein Kaufvertrag Pflicht. Mustervordrucke im Internet bietet zum Beispiel der Tüv Süd an. Mit dem Vertrag dokumentieren Sie die Fahrzeugübergabe sauber.
Besonders wichtig: Schließen Sie die gesetzliche Gewährleistung aus. Das ist bei Privatverkäufen möglich. Ansonsten unterliegt der Verkäufer wie ein Händler der zweijährigen Gewährleistungspflicht – was bei Beanstandungen teuer werden kann.
Schlüssel und Fahrzeugpapiere sollten Sie erst übergeben, wenn Sie den Kaufpreis in voller Höhe erhalten haben. Gängig ist, dass der neue Besitzer das Auto ummeldet. Sicherer ist es jedoch, der Versicherung und der Zulassungsstelle selbst mitzuteilen, dass das Auto verkauft wurde – am besten direkt per E-Mail. Und noch sicherer ist es, das Auto bereits abgemeldet zu verkaufen.
- Nachrichtenagentur dpa