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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenvorschlag der Union Expertin: Aktivrente geht gegen geltendes Recht
CDU und Senioren Union (SU) schlagen vor, dass Rentner steuerfrei weiterarbeiten dürfen. Die "Aktivrente" könnte aber einzelne Gruppen benachteiligen.
Nach der Rente trotzdem weiterarbeiten und dafür keine Steuern zahlen – das ist ein Vorschlag, den die CDU in ihrem Grundsatzprogramm verankern möchte. Die "Aktivrente" sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen dürfen. Das soll sie dazu motivieren, länger zu arbeiten. Dieser Plan wird jedoch von Expertinnen und Experten kritisiert.
Laut der Rentenforscherin Ruth Schüler vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, könnte die "Aktivrente" gegen geltendes Recht verstoßen. "Eine solche Regelung geht gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip", sagt sie. "Demnach dürfen einzelne Gruppen nicht benachteiligt werden, und das könnte mit einer Aktivrente geschehen."
Denn die "Aktivrente" gilt nur für Menschen, die nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters weiter arbeiten gehen. Also ab etwa 66 Jahren. 2031 soll das Rentenalter auf 67 Jahre erhöht werden. "Im Durchschnitt gehen die meisten Menschen aber mit 64 Jahren in Rente", sagt Schüler. "Die Hälfte derer, die in Rente gehen, erreicht man so also nicht." Laut der Expertin sollte man also eher die Menschen, die früher in Rente gehen, motivieren, bis zum Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten.
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Der Sachverständigenrat Wirtschaft rät darum, das Renteneintrittsalter regelmäßig an die Lebenserwartung anzupassen und die Gründe für einen früheren Rentenbezug aufzuarbeiten, damit entsprechende Anreize geschaffen werden können. Der Sachverständigenrat schlägt außerdem vor, die Frührente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen.
Bislang können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach mindestens 45 Versicherungsjahren in Frührente gehen. So sollten besonders physisch und psychisch belastete Arbeitsgruppen entlastet werden. Genutzt würde die Frührente aber vor allem von Menschen mit mittlerem und überdurchschnittlich hohem Einkommen – also nicht unbedingt von denjenigen, für die die Lösung ursprünglich gedacht war.
Hauptmotiv für Arbeit in der Rente ist meist nicht Geld
Auch Rentenforscherin Schüler kann diesen Trend bestätigen. "Es entsteht ein ökonomischer Mitnahmeeffekt", sagt sie. Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten vor allem diejenigen, die einen höheren Bildungsabschluss haben und keine körperlich fordernde Arbeit verrichten. "Das führt zu einer Verzerrung und möglichen Ungerechtigkeiten."
Es gibt allerdings noch andere Gründe dafür, dass eine steuerfreie Betätigung kein Anreiz sein könnte: "Umfragen zeigen, dass das Hauptmotiv für eine Weiterbeschäftigung nach der Rente nicht Geld ist, sondern eher die sozialen Kontakte in der Arbeit oder aber der Spaß an der Beschäftigung", sagt die Expertin. "Die Frage ist dann, wie viel die steuerfreie Arbeit dann tatsächlich bringt."
Mittel gegen Fachkräftemangel?
Die Lücke, die die sogenannten Babyboomer in den Arbeitsmarkt reißen, wenn sie in Rente gehen, ist enorm. Sie länger zu beschäftigen, könnte also helfen, den Fachkräftemangel abzuschwächen. Laut Schüler sollten aber die Beschäftigungspotenziale allgemein angehoben werden. Also mehr Menschen in Arbeit gebracht werden.
Das betreffe vor allem Frauen, die aufgrund fehlender Möglichkeiten der Kinderbetreuung oder aus anderen Gründen nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, sowie Zuwanderer. Um Menschen bis zum regulären Renteneintrittsalter in einer Beschäftigung zu halten, seien außerdem innerbetriebliche Weiterbildungen und ein funktionierendes Gesundheitsmanagement nötig. Durch lebenslanges Lernen könnten auch ältere Fachkräfte in neue technologische Prozesse eingearbeitet werden und würden nicht abgehängt.
In der Rente weiterzuarbeiten, ist bereits heute möglich. Wer länger arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf die Rente. Nur wer im Jahr über 10.980 Euro mit Rente und Arbeit verdient, muss Steuern zahlen.
"Klagen sind abzusehen"
Steuerexperte Tobias Hentze hat die "Aktivrente" für t-online durchgerechnet: Bei einer durchschnittlichen Rente von rund 15.000 Euro im Jahr und einem Renteneintritt im Jahr 2024 würde die Steuerentlastung bei einem zusätzlichen Erwerbsverdienst von 24.000 Euro je nach Einzelfall rund 5.000 Euro betragen. Wenn die Rente höher ist, steigen Steuersatz und Entlastung entsprechend. Bei einer Rente von 20.000 Euro wären es rund 5.500 Euro. Es handelt sich hierbei um grobe Werte, da im Einzelfall Abweichungen zu berücksichtigen sind.
Zu mehr Bürokratie sollte es durch die Einführung einer "Aktivrente" seiner Einschätzung nach nicht kommen. Es müsse lediglich ein zweiter Grundfreibetrag eingeführt werden, wie es ihn bereits für Alleinerziehende gibt.
Doch auch Hentze weist darauf hin, dass damit eine Ungleichbehandlung von erwerbstätigen Rentnern und Erwerbstätigen entstehen könnte, die gegen das Gebot der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verstößt. "Klagen sind meines Erachtens abzusehen", schätzt der Experte.
- Gespräch mit Dr. Ruth Maria Schüler und Dr. Tobias Hentze
- Jahresgutachten des Sachverständigenrates Wirtschaft unter sachverständigenrat.de