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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vorsicht Fälschung Porno-Abmahnungen schocken deutsche Nutzer
Zehn Monate nach dem Skandal um die Redtube-Abmahnungen bahnt sich offenbar eine neue Welle an Porno-Abmahnungen in Deutschland an. Die Empfänger der auf Deutsch verfassten Briefe sollen 280 Euro Schadensersatz für das Streamen oder Bereitstellen eines Pornofilms zahlen. Sollte nicht gezahlt werden, droht der Absender mit einem Gerichtsverfahren.
Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie über ihren Internetanschluss illegal den Film "Sucking housewifes reloaded – Julias Pleasure" als Stream angesehen oder gar in Tauschbörsen angeboten hätten. Dafür wird im Namen des Mandanten, der xfun film Ltd., ein Schadensersatz von 280 Euro gefordert. Zudem sollen die Empfänger es zukünftig unterlassen, urheberrechtlich geschützte Filme des Mandanten via Streamingdienste wie Youporn oder Xhamster zu konsumieren.
Das Schreiben kann bei unbedarften Empfängern einen seriösen Eindruck hinterlassen, auch weil es offiziell per Post zugestellt wird. Bei genauerer Betrachtung und mit etwas Recherche lässt es sich jedoch leicht als Fälschung enttarnen.
Absender existiert nicht
Wie die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei GGR Rechtsanwälte berichtet, gibt die als Absender genannte Kanzlei Robert Barber aus London an, die Schreiben nicht verschickt zu haben. Auch der Rechteinhaber xfun film Ltd. sowie der Film existieren offenbar nicht.
Insgesamt ist die Abmahnung kurz gefasst und recht unpräzise. Sie enthält keine konkreten Informationen über die genaue Tatzeit, die verwendete Tauschbörse oder die IP-Adresse des Abgemahnten, wie es bei echten Abmahnungen üblich ist. Dem Empfänger wird mitgeteilt, dass angeblich das gerichtliche Auskunftsverfahren durchgeführt worden sei, ein Aktenzeichen wird jedoch nicht angegeben.
Nicht auf gefälschte Abmahnung reagieren
Nutzer, die eine solche gefälschte Abmahnung erhalten, sollten auf das Schreiben nicht reagieren. Auf keinen Fall sollten sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und vor allem kein Geld überweisen. Denn das einzig echte an dem gefälschten Abmahnschreiben ist wohl die genannte Bankverbindung.