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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kein Sonderkündigungsrecht Internetvertrag: Das passiert nach einem Umzug
Wer umzieht, möchte seinen Internetvertrag meist mitnehmen. Anbieter machen das oft möglich. In besonderen Fällen stellen sie sich allerdings quer.
Ein Umzug in eine neue Wohnung steht an. Und damit auch die Frage: Was mache ich mit meinem bestehenden Telefon- und Internetvertrag? Kann ich ihn einfach mitnehmen? Wenn nicht, wann muss ich kündigen? Und was passiert, wenn mehrere Personen zusammenziehen, die alle ihren eigenen Vertrag mitbringen?
"Telefon- und Internetverträge können bei Umzug mitgenommen werden", teilt Rechtsexpertin Kathrin Bartsch von der Verbraucherzentrale Niedersachsen mit. Und ergänzt: Anbieter müssten die vertraglich vereinbarte Leistung und Laufzeit auch am neuen Wohnort erbringen.
Sollte sich der bestehende Vertrag in der neuen Wohnung oder dem neuen Haus nicht erfüllen lassen, dürfen Kunden laut Bartsch vorzeitig kündigen. Ein Beispiel: Sie haben einen DSL-Tarif gebucht, am neuen Wohnort ist aber ausschließlich ein Glasfaseranschluss vorhanden. "In diesen Fällen gilt dann eine Kündigungsfrist von einem Monat", so Bartsch.
Sonderkündigungsrecht beim Zusammenziehen?
Problematisch werde es, wenn mehrere Personen zusammenziehen und jeder bereits einen Telefon- und Internetvertrag hat. Das kann der Fall sein, wenn Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollen oder eine Wohngemeinschaft gegründet wird.
"Anbieter sehen hier teilweise kein Sonderkündigungsrecht, sofern sie die vereinbarte Leistung erbringen könnten", kritisiert Verbraucherschützerin Bartsch. Selbst wenn der Anschluss "etwa durch einen Vertrag einer Mitbewohnerin besetzt ist", werde ein Sonderkündigungsrecht abgelehnt.
Schutzlos ausgeliefert seien die Kunden aber auch in dem Fall nicht. Bartsch rät, "auf dem Sonderkündigungsrecht zu bestehen und mit dem Anbieter zu sprechen". Es sollte sich eine Lösung finden lassen. Eventuell könne der Vertrag sogar auf den Nachmieter der alten Wohnung übertragen werden.
Bartsch rät dazu, dass Kunden ihren Internet- und Telefonanbieter vor einem Umzug rechtzeitig informieren. Dabei könne auch gleich geklärt werden, "ob der Internet- und Telefonanschluss zu den vereinbarten Konditionen mitgenommen werden kann".
- verbraucherzentrale-niedersachsen.de: "Läuft der Internetvertrag bei Umzug weiter?"