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Darum sollten Sie bei Online-Verträgen Persodaten schwärzen


Datenschutz
Weshalb Sie bei Online-Verträgen Persodaten schwärzen sollten

Wer online Telekommunikationsverträge abschließt, soll auch den Personalausweis mit einscannen. Dabei müssen aber nicht alle Daten verraten werden.

20.02.2023|Lesedauer: 2 Min.
Von dpa
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Ein Personalausweis enthält zahlreiche personenbezogene und sensible Daten, die die Besitzerin oder der Besitzer in aller Regel gut geschützt wissen möchte. Doch häufig werden Kunden im Netz mit der Aufforderung konfrontiert, eine Perso-Kopie hochzuladen oder zu mailen, etwa von Internet-Providern beim Abschluss von Telekommunikationsverträgen. Manche Daten können – und sollten – jedoch geschwärzt werden.

Bitte einscannen: Im Netz getätigte Vertragsabschlüsse funktionieren meistens nur mit gültigem Personalausweis.Vergrößern des Bildes
Bitte einscannen: Im Netz getätigte Vertragsabschlüsse funktionieren meistens nur mit gültigem Personalausweis. (Quelle: IMAGO / Zoonar)

Mit dem Filzstift schwärzen

Das sei durchaus legitim und ergebe sich aus dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), berichtet das IT-Fachportal "Heise.de". Fragt der Anbieter online nach einer Perso-Kopie, sollte man aber besser Teile daraus schwärzen. Denn laut Gesetz seien für den Vertragsschluss nur Vorname, Nachname, Anschrift und Geburtsdatum nötig.

Das Schwärzen sollte man aber nicht am Rechner – etwa mit einem PDF-Editor – vornehmen, weil eine digitale Schwärzung in einer PDF-Datei im Zweifel wieder rückgängig gemacht werden kann, warnen die Experten.

Stattdessen gelte es, den Perso-Scan auszudrucken, die nicht benötigten Zeilen mit schwarzem Filzstift unkenntlich zu machen und dann den geschwärzten Ausdruck erneut einzuscannen. Die so entstandene Bild- oder PDF-Datei kann dann etwa hochgeladen werden.

Idealerweise findet die Prozedur daheim und nicht auf der Arbeit statt, da moderne Büroscanner, -kopierer und -drucker Ablichtungen oft dauerhaft auf ihrer internen Festplatte speichern.

Ausnahme Handy-Vertrag

Das Schwärzen funktioniert laut "Heise.de" aber nicht bei allen Telekommunikationsverträgen. Eine Ausnahme stellten Prepaid-Mobilfunkverträge dar, bei denen die Anbieter eine Registrierpflicht trifft.

Das bedeutete, dass die erhobenen Daten nicht nur für die Freischaltung überprüft werden, sondern auch dauerhaft gespeichert werden müssen. Dieser Pflicht könnten die Anbieter laut Telekommunikationsgesetz (TKG) unter anderem nachkommen, indem ihnen Kunden persönlich einen Personalausweis vorlegen oder ein Postident-Verfahren durchlaufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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