Gerichtsurteil Schadensersatz: Bank haftet bei Enkeltrick-Betrug nicht
Ein 84-Jähriger hebt 83.000 Euro von der Bank ab. Doch statt an seine Enkelin geht das Geld an Betrüger. Hätte die Bank ihn besser warnen müssen?
Besonders auf ältere Menschen haben es Betrüger häufig abgesehen. Etwa bei dem sogenannten Enkeltrick geben sich Kriminelle am Telefon als Enkel oder Verwandte in Not aus und bitten dringlich um Geld. Ein Betroffener klagte gegen seine Bank, weil sie seines Erachtens ihre Pflicht verletzte, ihn zu warnen.
Das Oberlandesgericht in Nürnberg entschied: Eine Bank muss nicht für den Schaden haften, den ein Kunde bei einem Enkeltrick-Betrug erlitten hat. Der 84-Jährige hatte seine Bank auf Schadenersatz verklagt. Dieser sei nach Auffassung der Kammer jedoch keine Pflichtverletzung vorzuwerfen, teilte eine Justizsprecherin mit. Damit ist ein Urteil des Landgerichts in erster Instanz rechtskräftig.
Der Mann hatte demnach am Schalter in einer Bankfiliale in Nürnberg innerhalb kurzer Zeit 83.000 Euro abgehoben – vermeintlich für seine Enkelin. Doch das Geld kassierten Betrüger.
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Bank-Angestellte fragte mehrfach nach
Seine Schadensersatzklage habe der Mann damit begründet, dass es offenkundige Hinweise auf einen Enkeltrick-Betrug gegeben und die Bank deshalb gegen ihre vertraglichen Schutz- und Warnpflichten verstoßen habe, teilte die Sprecherin mit.
Die Bank habe dagegen in dem Zivilprozess erläutert, dass die Angestellte den Kunden mehrfach gefragt habe, ob er den Enkeltrick kenne. Das habe dieser bejaht und angegeben, dass er direkt mit seiner Enkeltochter gesprochen habe.
Das Landgericht hatte die Klage des Mannes bereits im Juli 2022 abgewiesen. Dagegen ging dieser in Berufung. Das Oberlandesgericht bestätigte nun das Urteil.
- Nachrichtenagentur dpa