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Öfter als gedacht: Wann Sie den Blinker setzen müssen – Bußgeld droht


Öfter als gedacht
Pflicht oder tabu? Was viele beim Blinken falsch machen

Von t-online, mab

Aktualisiert am 04.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Blinker setzen: Wer abbiegt, muss andere rechtzeitig darauf hinweisen. Der Blinker ist aber auch in vielen weiteren Situationen vorgeschrieben.Vergrößern des Bildes
Blinker setzen: Wer abbiegt, muss andere rechtzeitig darauf hinweisen. Der Blinker ist aber auch in vielen weiteren Situationen vorgeschrieben. (Quelle: imago-images-bilder)
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Beim Abbiegen wird geblinkt, das ist klar. Aber wissen Sie, in welchen Situationen der Blinker auch vorgeschrieben ist – und wann er nicht benutzt werden darf?

Wer abbiegt, setzt rechtzeitig den Blinker. Das haben wir alle mal gelernt – und offenbar viele haben es wieder vergessen. Ob Ignoranz oder Bequemlichkeit: Allzu oft schalten Autofahrer eben nicht den Blinker ein, wo es vorgeschrieben ist. Das ist übrigens häufiger der Fall, als Sie vielleicht glauben. Wann der Fahrtrichtungsanzeiger – so ist die offizielle Bezeichnung – angeschaltet werden muss und was Ihnen einen Verstoß einbringen kann, erfahren Sie hier.

Wann Sie blinken müssen

In diesen Situationen muss der Blinker eingeschaltet werden:

  • Vor dem Abbiegen (auch, wenn Sie rückwärts fahren und dabei abbiegen).
  • Vor dem Wenden.
  • Auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße (dabei spielt keine Rolle, ob Sie der Vorfahrt folgen oder durch Abbiegen die Vorfahrtsstraße verlassen).
  • Vor einem Überholvorgang und vor dem erneuten Einfädeln in die Spur.
  • Vor dem Wechsel des Fahrstreifens auf einer mehrspurigen Straße.
  • Beim Vorbeifahren an einem Hindernis.
  • An der Autobahn beim Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf die eigentliche Hauptspur.
  • Vor dem Auffahren auf die Straße aus einem Grundstück, einer Parkbucht oder dem Fahrbahnrand.
  • Vor dem Verlassen eines Kreisverkehrs. Achtung: Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken. Alle Regeln rund um den Kreisverkehr finden Sie hier.

Auch wenn ein Fahrtrichtungspfeil (weißer Pfeil auf blauem Grund) vorgibt, in welche Richtung Sie fahren dürfen, müssen Sie den Blinker setzen.

Dieselben Regeln – natürlich abgesehen vom Beschleunigungsstreifen der Autobahn – gelten übrigens auch für Radfahrer. Sie müssen mit einem rechtzeitigen und deutlichen Handzeichen anzeigen, dass Sie die Richtung wechseln werden.

Wer sich daran nicht hält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.

Wann der Warnblinker eingeschaltet wird

Der Warnblinker hingegen soll nicht anzeigen, dass Sie die Spur oder die Fahrtrichtung wechseln, sondern – wie es sein Name schon sagt – vor Gefahren warnen. Deshalb müssen Sie ihn in drei Situationen einschalten:

  • Ihr Auto ist liegengeblieben.
  • Sie werden abgeschleppt.
  • Sie wollen andere vor Gefahr warnen, etwa am Ende eines Staus.
Verwendete Quellen
  • bussgeldkatalog.org
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