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Halteverbot – was ist hier erlaubt und was nicht? | Auto-Ratgeber


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Wann man trotzdem halten darf
Halteverbot: Was hier erlaubt ist – und was nicht


Aktualisiert am 03.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Halteverbot: Ist hier das Parken oder Halten erlaubt oder verboten?Vergrößern des Bildes
Halteverbot: Ist hier das Parken oder Halten erlaubt oder verboten? (Quelle: photohomepage/getty-images-bilder)
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Das Halteverbot: Eigentlich heißt es Haltverbot. Viel wichtiger ist aber, was es bedeutet, wann es gilt – und welche Folgen ein Verstoß hat.

Halteverbotsschilder mit einem oder zwei Strichen, mit einem oder zwei Pfeilen: So verschieden wie ihr Aussehen ist auch ihre Bedeutung, die man im Laufe eines Autofahrerlebens schon mal vergessen kann. Was genau bedeuten die einzelnen Schilder, was erlauben und verbieten sie?

Halten Sie noch oder parken Sie schon?

Halten ist nicht Parken. Wo das eine erlaubt ist, kann das andere gleichzeitig verboten sein. Deshalb ist es wichtig, den Unterschied zu kennen – und auch die entsprechenden Verkehrsschilder.

Wie lange kann man im Halteverbot stehen?

Als Halten gilt es, wenn man die Fahrt auf der Fahrbahn oder einem Seitenstreifen gewollt unterbricht. Halten darf man überall, wo es kein entsprechendes Schild verbietet. Ein Stau oder eine rote Ampel ist natürlich keine gewollte Unterbrechung – anders als etwa der kurze Stopp am Bankautomaten.

Info: Wenn man länger als drei Minuten anhält und das Fahrzeug verlässt, wird aus dem Halten ein Parken. Nur wenn man das Fahrzeug in Sichtweite behält, bleibt der Stopp auch dann ein Halten – allerdings endet auch hier die Toleranz in der Regel nach maximal zehn Minuten.

Wo gilt generell ein Halteverbot?

Von entsprechenden Schildern abgesehen gilt ein Halteverbot generell in folgenden Verkehrssituationen:

  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
  • im Bereich scharfer Kurven
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
  • auf Bahnübergängen
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen und deren Seitenstreifen
  • auf Fahrbahnen mit Dauerlichtzeichen (leuchten unverändert – im Gegensatz zur Ampel)

Außerdem dürfen Sie nicht im Kreisverkehr und an einem Taxistand halten.

Halteverbotsschilder: Das bedeuten sie

Ergänzt werden die Regelungen durch Halteverbotsschilder. Sie alle sehen sich sehr ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen. Am wichtigsten sind diese zwei Schilder: Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) und Zeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot). Aber was genau ist der Unterschied zwischen beiden?

Was bedeuten Zusatzzeichen unter dem Verkehrsschild?

Verschiedene Zusatzzeichen unterhalb des Schilds können das Verbot teilweise aufheben – etwa für bestimmte Gruppen oder Zeiträume. Beispielsweise kann das ergänzende Schild Anwohnern erlauben, innerhalb der Verbotszone zu halten oder gar zu parken. Dann ist es natürlich wichtig, die nötige Genehmigung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.

Wenn ein Halteverbot nur für einen befristeten Zeitraum gilt (etwa während Bauarbeiten oder eines Umzugs), finden Sie ebenfalls ein entsprechendes Zusatzschild. Und häufig gilt ein Halteverbot nur an Werktagen – und führt dann regelmäßig zu Verwirrung.

Halteverbot am Werktag: Gilt es auch samstags?

Ja. Der Samstag zählt zu den Werktagen. Das Schild gilt also auch samstags. Verkehrsschilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen das Zusatzschild "Mo – Fr".

Absolutes Halteverbot und eingeschränktes Halteverbot

Absolutes Halteverbot (kurz: Halteverbot): Hier dürfen Sie niemals absichtlich halten.

Eingeschränktes Halteverbot ("Parkverbot"): Hier dürfen Sie drei Minuten lang halten. Wer das Auto länger verlässt und nicht mehr in Sichtweite ist, muss mit einem Knöllchen rechnen.

Weitere Halteverbotsschilder

Eine Reihe von Schildern sprechen ebenfalls ein Halteverbot aus, obwohl sie gleichzeitig eine weitere Bedeutung haben. Bis zu zehn Meter vor den folgenden Zeichen darf nicht gehalten werden, falls sie dadurch verdeckt wären:

  • Andreaskreuz
  • Stoppschild
  • Vorfahrt gewähren

Absolutes und eingeschränktes Halteverbot: Gültigkeitsbereich

Wo ein Halteverbot beginnt und wo es endet, zeigt häufig das entsprechende Schild.

Beginn des Halteverbots: Das Schild enthält einen Pfeil von der Seite des Halteverbots hin zur Fahrbahn.

Ende eines Halteverbots: Das Schild enthält einen Pfeil von der Fahrbahn hin zur Seite des Halteverbots.

Meist gilt das Verbotsschild auf der Straßenseite, an der es angebracht ist. Häufig ist ein Halteverbot außerdem zeitlich beschränkt, was durch ein Zusatzschild angezeigt wird. Außerhalb dieser Zeit gilt das Verbot dementsprechend nicht.

Wo endet das Halteverbot?

Wenn kein anderes Schild das Verbot aufhebt, endet es an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Die Länge des Halteverbots kann aber auch durch ein spezielles Schild angezeigt werden.

Was gilt bei einer Panne im Halteverbot?

Wer wegen einer Panne liegenbleibt, hat die Fahrt nicht gewollt unterbrochen (siehe oben). Er hat deshalb – auch im Halteverbot – keine Konsequenzen zu befürchten. Aber: Sie müssen prüfen, ob Sie das Fahrzeug aus der Verbotszone beseitigen können. Wenn Sie es dennoch dort stehen lassen, kann es Probleme geben. Denn dann parken Sie unzulässig.

Verstoß gegen Halteverbot: Diese Strafen gelten

Verkehrssünde Buße (in Euro)
Halten am Taxistand, in einer Halteverbotszone, nahe einem Fußgängerüberweg oder das haltende Fahrzeug verdeckt Verkehrszeichen bzw. Lichtzeichen 10
... Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer behindert 15
Halten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt 10
Halten in zweiter Reihe 15
... Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer behindert 20
Nicht platzsparend halten 10
Unberechtigt in einer Pannenbucht halten 20
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 20
... Dadurch werden andere Verkehrsteilnehmer behindert 30

Bei Umzug: Temporäres Halteverbot beantragen

Wenn Sie einen Umzug planen und dafür an einem bestimmten Tag freie Fläche für einen Umzugs-Lkw benötigen, können Sie ein temporäres Halteverbot für Ihr Auto beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt. Stellen Sie dort den entsprechenden Antrag (mindestens zwei Wochen vor dem Umzug). Die Kosten unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.

Spätestens vier Tage vor dem Umzug stellen Sie die entsprechenden Verbotsschilder so auf, dass sie den Vorgaben der Behörde entsprechen. Dann ist das temporäre Halteverbot rechtswirksam. Anders ist es, wenn Sie eigenmächtig für die Zeit Ihres Umzugs ein Halteverbot aussprechen. Daran muss sich natürlich niemand halten. Außerdem riskieren Sie eine Anzeige bei der Polizei.

Das bedeuten die verschiedenen Halteverbotsschilder

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • bussgeldkatalog.org
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