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DSDS: Urlauber klagt gegen RTL nach "Monster aus der Tiefe"-Spott


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DSDS-Klage: Rentner fühlt sich von RTL übel verspottet

t-online, sgü

Aktualisiert am 14.09.2012Lesedauer: 1 Min.
'DSDS-Juror Dieter Bohlen hat einen Rentner mit einem seiner üblichen fiesen Sprüche beleidigt. Dieser fordert nun Schmerzensgeld.Vergrößern des Bildes
DSDS-Juror Dieter Bohlen hat einen Rentner mit einem seiner üblichen fiesen Sprüche beleidigt. Dieser fordert nun Schmerzensgeld. (Quelle: dpa)
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Laut einem Bericht der österreichischen Zeitung "Kurier" hat der 69-jährige Rentner Herbert P. Klage gegen RTL eingereicht. Er verlangt insgesamt 30.000 Euro Schmerzensgeld. Der Grund: Während seines Malediven-Urlaubs im November 2010 war er versehentlich in einen DSDS-Dreh gelaufen und bei der späteren Ausstrahlung von Dieter Bohlen und dem Kommentator Marco Schreyl aufs Übelste verspottet worden.

Die Szene, in der Herbert P. in Badehose durch das Bild lief, wurde in der letzten Staffel der Castingshow tatsächlich gezeigt - mit diesem fiesen Kommentar aus dem Off: "Und jetzt, grausam, gefährlich, gefräßig - das Monster aus der Tiefe". Dazu ließ der Sender düstere Horrorfilm-Musik erklingen. Dieter Bohlen setzte noch einen drauf und höhnte: "Der sieht aus wie 'ne Flasche Bier."

"Alle haben sich über mich lustig gemacht"

Dem Niederösterreicher setzte diese Verspottung übel zu: "Sogar der Chef meiner Lebensgefährtin hat uns darauf angesprochen. Und mein Cousin aus Deutschland hat angerufen, von dem ich schon lange nichts mehr gehört hab. Alle haben sich über mich lustig gemacht. Ich konnte nicht schlafen, lag jede Nacht wach, nur wegen so einem Blödsinn."

"Es wurde ein krankheitswertiges psychiatrisches Störungsbild ausgelöst"

Die Schmach wollte der Rentner nicht auf sich sitzen lassen: Er forderte eine Entschädigung von RTL. 9.000 Euro wurden laut "Kurier" bereits bezahlt. Doch das ist Herbert P. nicht genug. Vor dem Landesgericht Korneuburg will er nun weitere 21.000 Euro Schmerzensgeld einklagen. Die Begründung lautet: "Durch den herabwürdigenden TV-Beitrag wurde ein krankheitswertiges psychiatrisches Störungsbild ausgelöst." RTL bestätigte, dass eine Klage vorläge, äußerte sich jedoch nicht zum laufenden Verfahren.

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