"NSU 2.0"-Drohbriefe Daten von Jan Böhmermann illegal von Polizei abgerufen

In einem Drohschreiben des "NSU 2.0" wurden weitere private Daten veröffentlicht. Dieses Mal auch die Wohnadresse von Moderator Jan Böhmermann. Diese Info soll von einem Berliner Polizisten stammen.
Die Berliner Polizei hat mit einem weiteren Fall einer möglicherweise problematischen Datenabfrage durch Beamte zu tun – diesmal geht es um den prominenten Satiriker Jan Böhmermann. Dessen Namen teilte die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) im Zusammenhang mit rechtsextremen Drohschreiben und Datenabfragen von Polizeicomputern mit.
Polizist erinnert sich
Welche Daten von Böhmermann konkret abgefragt wurden und wann das der Fall war, sei am Donnerstag im Innenausschuss des hessischen Landtags nicht mitgeteilt worden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag.
Der Berliner Polizist habe sich erinnern, aber nicht darlegen können, in welchem Zusammenhang seine Abfrage erfolgt sei, so der Sprecher. Um welche Daten es sich handelte, war noch unklar. Die Berliner Polizei verwies auf die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ermittelt. Es müsse nun aufgeklärt werden, was geschehen sein, hieß es.
Adresse von Jan Böhmermann verwendet
Die "Frankfurter Rundschau" berichtete, der Polizist habe die Daten am 25. Juli von einem Polizeirechner in Berlin abgerufen. Am 1. August sei eine Drohmail von "NSU 2.0" an mehrere Adressaten verschickt worden. An Böhmermann ging die Mail nicht, allerdings werde in dem Schreiben "Böhmermanns Adresse verwendet".
Kürzlich war bekannt geworden, dass zwei Berliner Polizisten Daten einer Kabarettistin abgefragt haben, die später ebenfalls "NSU 2.0"-Drohschreiben erhielt. Das soll am 5. März 2019 geschehen sein, am selben Tag gab es demnach eine ähnliche Abfrage auch in einer Polizeiwache in Wiesbaden.
- Nachrichtenagentur dpa
- Frankfurter Rundschau: "'NSU 2.0'-Drohbriefe: Böhmermann-Daten von Polizei-Computer illegal abgerufen"