Nach Starterlaubnis Sportgerichtshof veröffentlicht neue Details im Dopingfall Walijewa
Trotz schwerer Dopingvorwürfe darf
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat am Donnerstagabend den begründeten Schiedsspruch im Fall Kamila Walijewa veröffentlicht und damit einige Details ans Licht gebracht. Wie aus dem 41-seitigen Dokument hervorgeht, lag die bei der russischen Eiskunstläuferin nachgewiesene Konzentration der verbotenen Substanz Trimetazidin bei 2,1 ng/ml. Dies ist ein geringer Wert, den Walijewas Vertretung mit der mittlerweile berühmten Großvater-These erklärte.
So sagte die Mutter der Athletin vor dem CAS aus, dass Kamila Walijewa von ihrem Großvater regelmäßig zum täglichen Training gefahren und abgeholt wird. Auch in der Mittagspause zwischen zwei Einheiten bleibe er oft bei der 15-Jährigen. Während der Anhörung wurde zudem eine Videoaufzeichnung gezeigt, die nach Angaben des Rechtsbeistands vom Großvater der Athletin gemacht wurde. Auf den Bildern sei im Auto des Großvaters eine Packung "Trimetazidin MV" zu sehen.
Walijewa will B-Probe öffnen lassen
Die russische Eiskunstläuferin will nun mithilfe der B-Probe ihre Unschuld beweisen. Die 15-Jährige werde die Untersuchung der B-Probe beantragen, da unter anderem ein technischer Fehler des Stockholmer Anti-Doping-Labors bei der Analyse ihres Dopingtests vorgelegen haben könne, erklärten Walijewas Anwälte. Bei Dopingkontrollen geben Athleten Urin ab, der zu zwei Dritteln in eine A-Probenflasche gefüllt wird. Der Rest bildet die B-Probe.
Walijewas Anwälte präsentierten zudem einen medizinischen Experten namens Andrej Scholinskij. Dieser erklärte, Trimetazidin sei verschreibungspflichtig, für Kinder verboten und könne Nebenwirkungen wie Schwindel und Gleichgewichtsstörungen hervorrufen. Eine Aufnahme durch Kontamination halte er für möglich.
Experte hält Haaranalyse für sinnvoll
Ein zweiter medizinischer Sachverständiger namens Eduard Besuglow verwies auf eine Studie über Trimetazidin-Konsum bei polnischen Athleten. Demnach führe eine einmalige Einnahme einer Dosis von 35 mg bei einer Dopingprobe am Tag darauf zu einem Wert von etwa 1.000 bis 9.000 ng/ml. Eine Konzentration von 2,1 ng/ml wie bei Walijewa würde für eine einmalige Anwendung etwa fünf bis sieben Tage vor Probeentnahme sprechen.
Der Kölner Dopingexperte Mario Thevis regte am Donnerstag in einem ARD-Interview an, bei der jungen Russin eine Haaranalyse durchzuführen. "Mit der Analyse kann man möglicherweise sehr gut unterscheiden, ob es sich um eine mehrmalige Einnahme in größeren Mengen gehandelt hat oder um eine versehentliche einmalige Gabe", sagte Thevis.
Positive Probe einen Tag nach Gold-Sieg
In einer Probe Walijewas vom 25. Dezember war der verbotene Stoffwechsel-Modulator Trimetazidin entdeckt worden. Die Probe kam am 29. Dezember im Kontrolllabor in Stockholm an, wie aus der Urteilsbegründung des CAS hervorgeht. Ausgewertet war sie offenbar aufgrund von Coronafällen bei den Kontrolleuren aber erst am 8. Februar – einen Tag nach dem Sieg des Russischen Olympischen Komitees um Walijewa im Teamwettbewerb.
Nach einigem juristischen Hickhack und Einsprüchen unter anderem des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erteilte der CAS Walijewa am Montag die Starterlaubnis unter Vorbehalt für die Einzelkonkurrenz. Das Kurzprogramm am Dienstag beendete Walijewa noch auf Rang eins, nach einer Kür am Donnerstag mit zahlreichen Patzern fiel sie aber auf Rang vier zurück.
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- Nachrichtenagenturen sid und dpa