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Weiterer Etappensieg für Mbappé im Millionenstreit mit PSG


Ausstehende Gehälter
Weiterer Etappensieg für Mbappé im Millionenstreit mit PSG

Von dpa
Aktualisiert am 25.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Kylian Mbappé (r)Vergrößern des Bildes
Kylian Mbappé (r) wartet auf sein Geld von PSG - es geht um über 50 Millionen Euro. (Quelle: David Canales/dpa/dpa-bilder)
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Mit Paris gewinnt Mbappé sechs Meisterschaften, doch das Verhältnis ist zerrüttet: Es geht um 55 Millionen Euro. Nun bekommt Mbappé erneut Recht. Doch der Streit dürfte weitergehen.

Im Streit um ausstehende Millionen-Gehälter mit seinem Ex-Arbeitgeber Paris Saint-Germain hat Fußball-Star Kylian Mbappé Medienberichten zufolge einen weiteren Etappensieg verbucht. Der Berufungsausschuss des französischen Liga-Verbands entschied zugunsten von Mbappé, wie die Sportzeitung "L"Équipe" und andere französische Medien berichteten. Mbappé fordert von seinem früheren Club 55 Millionen Euro an ausstehenden Gehältern und Boni.

Zuvor hatte bereits die Rechtskommission des Ligaverbandes festgestellt, dass PSG seinem ehemaligen Stürmer Gehaltsbestandteile zu Unrecht nicht ausgezahlt habe, die in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgehalten waren. Bei der geforderten Millionensumme ging es um die noch ausstehenden Monatsgehälter für April, Mai und Juni, das letzte Drittel einer Bonuszahlung für Mbappés einstige Vertragsverlängerung sowie einen "ethischen Bonus" für die letzten Vertragsmonate.

Entscheidung ist nicht bindend

PSG hatte sich auf eine mündliche Vereinbarung berufen, weshalb der Club meinte, die Summe nicht zahlen zu müssen. Mbappé wiederum sah die mündliche Vereinbarung als nicht erfüllt an, weil seine Spielzeit nach seiner Wechselankündigung nach Madrid drastisch reduziert worden sei. Der Weltmeister von 2018 war im Sommer nach sieben Jahren im PSG-Dress ablösefrei zu Champions-League-Sieger Real Madrid gewechselt.

Die Entscheidung ist aber nicht bindend. Sollten die Parteien weiter keinen Kompromiss finden, könnte der Streit vor ein Arbeitsgericht kommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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