Gericht entscheidet Nächtliche Ausgangssperre in Wuppertal ist rechtmäßig

Ein Eilantrag gegen die Ausgangssperre in Wuppertal wurde vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht abgelehnt. Vor wenigen Tagen wurde bereits die Allgemeinverfügung der Stadt zu den Corona-Maßnahmen angepasst.
Die von der Stadt Wuppertal verhängte nächtliche Ausgangsbeschränkung ist nach einem Gerichtsbeschluss rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte am Freitag einen Eilantrag eines Wuppertalers gegen die Allgemeinverfügung der Stadt nach eigenen Angaben ab (AZ 26 L 897/21).
Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht dazu geführt, auch nur annähernd den vom Gesetzgeber zur Nachverfolgbarkeit von Infektionen sowie für die Kapazitäten der Krankenhäuser angestrebten Wert von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen zu. Seit Wochen liege der Wert über 100, am Freitag sogar bei 257,1.
Zahlreiche Ausnahmefälle vorgesehen
Da die Infektionswege nicht lokalisierbar beziehungsweise auf bestimmte Ereignisse eingrenzbar seien, erscheine es nur konsequent, persönliche Kontakte der Menschen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde hierbei gewahrt, erklärte das Gericht. Die Ausgangsbeschränkung betreffe Zeiten, in denen sich Bürger üblicherweise in der Wohnung aufhielten.
Kinobesuche und ähnliche Freizeitaktivitäten seien aufgrund der Regelungen in der Coronaschutzverordnung ohnehin nicht zulässig. Außerdem sehe die Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal zahlreiche Ausnahmefälle von der generellen Ausgangsbeschränkung vor.
- Nachrichtenagentur dpa