Lockdown in Wolfsburg Stadt legt Regeln zur Notbetreuung in Kitas fest
Wegen des Corona-Lockdowns wechseln Wolfsburger Kitas in die Notbetreuung. Die Stadt hat nun Kriterien dafür festgelegt, welche Kinder Anspruch darauf haben.
Nach einem Beschluss des Landes Niedersachsen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wechseln Kindertageseinrichtungen in Wolfsburg ab dem 11. Januar in das Szenario C "Notbetreuung". Um betroffenen Eltern Planungssicherheit zu geben, hat die Stadt gemeinsam mit den Trägern der Kindertagesstätten und den "GROSSFAMILIENNestern" Kriterien festgelegt, welche Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung haben.
Wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärte, können ab kommendem Montag je 50 Prozent der Kinder einer Gruppe betreut werden. Anspruch auf eine Notbetreuung haben demnach in folgender Reihenfolge:
- Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen, die in betriebsnotwendiger Stellung in einem solchen Betrieb tätig sind
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden und Kinder mit besonderem pädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf
- Kinder, die im nächsten Schuljahr schulpflichtig werden
- Härtefälle wie etwa bei Kindeswohlgefährdung oder drohender Kündigung
Sollte es in den Kitas zu Kapazitätsengpässen kommen, erfolge die Aufnahme laut Mitteilung nach dieser Reihenfolge. Da durch das Szenario C bis Ende Januar nur eine eingeschränkte Betreuung möglich sei, werden die Elternbeiträge für den Februar ausgesetzt.
Notbetreuung auch in Wolfsburger Schulen
Durch den verlängerten Corona-Lockdown findet auch der Schulbetrieb in Wolfsburg nur noch eingeschränkt statt. Ab dem 11. Januar und bis zum Ende des Schulhalbjahres gibt es Distanzlernen (Szenario C) oder Wechselunterricht (Szenario B). Anspruch auf eine Notbetreuung haben hier Schüler der Jahrgänge 1 bis 6, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, wenn:
- die Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind
- die Eltern alleinerziehend und berufstätig sind oder der Schüler einen besonderen pädagogischen Unterstützungs- und Förderbedarf hat
- es sich um Härtefälle handelt
Nähere Informationen zur Anmeldung für die Notbetreuung finden Sie hier. Zusätzlich können sich Eltern mit Fragen direkt telefonisch unter 05361 28 2836 oder per Mail über schullandschaft@stadt.wolfsburg.de an die Stadt wenden.
- Stadt Wolfsburg: Mitteilung vom 7. Januar