Ulm Urteil in Prozess gegen Mutter von getöteten Kindern
Im Prozess gegen eine 37-Jährige, die ihre beiden Kinder im Schlaf erstickt haben soll, wird an diesem Freitag das Urteil verkündet. Die Angeklagte erwartet eine langjährige Haftstrafe für die Taten, die sie bei der Verhandlung vor dem Landgericht Ulm eingeräumt hatte.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren wegen heimtückischen Mordes in zwei Fällen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Da trotz bestehender Zweifel nicht sicher ausgeschlossen werden könne, dass die heute 37-Jährige zum Tatzeitpunkt unter einem "schweren suizidalen Syndrom" gelitten habe und deshalb mildernde Umstände anzunehmen seien, komme eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht in Betracht, hieß es.
Aus Sicht des Verteidigers der Frau wäre eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zehn Jahren angebracht. Der Anwalt der 37-Jährigen sah das Mordmerkmal der Heimtücke nicht erfüllt und plädierte für eine Verurteilung der Tat als Totschlag. Zudem wies er auf mildernde Umstände zum Tatzeitpunkt hin.
Laut Anklage soll die Frau in der Nacht vom 25. auf den 26. April dieses Jahres ihre beiden drei und sechs Jahre alten Kinder mit Hilfe eines Gases im Schlaf erstickt haben. Polizisten nahmen die Frau am Morgen danach fest. Sie befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Vater hatte die beiden Kinder am Morgen nach den mutmaßlichen Morden in der Wohnung der Familie in Oberstadion im Alb-Donau-Kreis tot gefunden.
In einer Erklärung ihres Anwalt hatte die Angeklagte die Taten eingeräumt und mitgeteilt, sie bereue diese zutiefst. Als Motiv gab die Frau an, sie sei verzweifelt gewesen und habe sich von ihrem Mann trennen wollen. Den Angaben zufolge hat sie keinen anderen Ausweg gesehen und sich deshalb entschieden, Suizid zu begehen und auch ihre Kinder zu töten.