"Bürokratie pur" Baden-Württemberg will Kuchenverkauf an Schulen besteuern

In Baden-Württemberg könnten ab nächstem Jahr Steuern anfallen, wenn Schüler Kuchen verkaufen. Zumindest wenn die Landesregierung mit ihrem Vorhaben einer solchen Richtlinie Erfolg hat.
Wenn Schüler bei Festen Kuchen verkaufen, könnte vom nächsten Jahr an Umsatzsteuer auf die Erträge anfallen. Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer Richtlinie, mit der sie entsprechende europarechtliche Vorschriften umsetzen will.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) versprach am Dienstag in Stuttgart, diese Regelungen abzufedern. "Wir werden schauen, dass sie in ihren Bürokratismen gemindert werden." Der Grünen-Politiker reagierte damit auf einen Bericht der "Südwest Presse".
In der Praxis geht es um die Frage, ob eine Einrichtung wie eine Kita oder eine Schule nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig wird, wie das Finanzministerium erklärte.
Ein Beispiel: Der Elternbeirat einer Kita veranstaltet ein Sommerfest, dort werden Getränke und Kuchen verkauft. Zielgruppe sind Kinder, deren Eltern und Großeltern. Hier würden keine Steuern anfallen. Betreibt der Elternbeirat aber alljährlich einen Glühwein-Stand auf dem Weihnachtsmarkt der Gemeinde, wäre das etwas anderes und es müssten Steuern gezahlt werden.
Stuttgart: Vorhaben der Landesregierung stößt auf zahlreiche Kritik
Auch die Kommunen regen sich über die neuen Steuerregeln auf. "In den Rathäusern wird man sich über Monate mit der Überprüfung der eigenen Abläufe und deren umsatzsteuerlicher Relevanz befassen müssen", erklärte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger.
"Vielfältige steuerliche Auswirkungen auf Kitas und Schulen, Bauhöfe, Hallen- und Freibäder und vieles mehr müssen intensiv geprüft werden. Übersetzt heißt das – Bürokratie pur." Auch wenn der Grund für die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sei, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müsse diese dringend überdacht werden.
- Nachrichtenagentur dpa