Eilantrag abgelehnt Diesel-Fahrverbote in Stuttgart gelten unverändert

Das Land Baden-Württemberg hat vor Gericht verloren. Mittels Eilantrag wollte man einen Aufschub für die Einrichtung von Diesel-Fahrverboten in Stuttgart erreichen.
Im Streit um weitere Fahrverbote für Dieselautos in Stuttgart muss das Land vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken. Einen Eilantrag, mit dem die Landesregierung einen Aufschub erreichen wollte, lehnte das Verwaltungsgericht am Freitag ab. Damit gilt weiter ein Urteil aus dem Jahr 2017, das das Land verpflichtet, flächendeckende Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 einzuführen.
Das Land habe nicht hinreichend dargelegt, dass seine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich sein werde, erklärte das Gericht. Über diese Klage, die sich gegen das Urteil von 2017 richtet, muss das Gericht erst noch entscheiden. Ein erfolgreicher Eilantrag hätte bewirkt, dass das Urteil bis dahin zumindest nicht vollstreckt wird.
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Zwar betonten die Richter, dass zur Erfüllung der Vorgaben nicht zwingend Fahrverbote in der gesamten Stuttgarter Umweltzone nötig seien. Dass der gesetzliche Stickstoffdioxid-Grenzwert mit anderen Mitteln eingehalten werde, lasse sich aber auch nicht erkennen.
Seit dem 1. Juli gilt ein Euro-5-Fahrverbot in Stuttgart, allerdings erst einmal nur auf dem Papier, weil die Verbotszone noch nicht beschildert und das Verbot dadurch faktisch nicht umsetzbar ist.
- Nachrichtenagentur dpa