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CDU-Chef Hagel fordert Änderungen an Grundsteuerreform


Steuern
CDU-Chef Hagel fordert Änderungen an Grundsteuerreform

Von dpa
Aktualisiert am 20.02.2025 - 15:38 UhrLesedauer: 2 Min.
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Seit diesem Jahr gilt im Südwesten eine Neuregelung der Grundsteuer. (Archivbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Seit Januar gilt die neue Regelung in Baden-Württemberg. Das führt für manche Grundstücksbesitzer zu deutlichen Mehrkosten und zu Frust. Die CDU wagt sich vor.

Nach Kritik an den Auswirkungen der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg fordert die CDU Änderungen an dem seit Januar geltenden Konzept. "Wir sehen, dass wir die aktuelle Grundsteuerregelung verbessern müssen. Daher wollen wir jetzt besonders ungerechte Härten bei der Grundsteuer beseitigen und den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit geben, um vor Ort passgenau das Richtige zu tun", sagte CDU-Landeschef Manuel Hagel der "Schwäbischen Zeitung".

Konkret fordert die CDU, dass die kommunalen Gutachterausschüsse die von ihnen ermittelten Bodenrichtwerte für alle Grundstücke nochmals überprüfen und wenn nötig auch anpassen, schreiben Hagel und der CDU-Finanzexperte Albrecht Schütte in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Zudem sollten aus Sicht der CDU soziale Härtefälle vermieden werden. Die Gemeinden sollten die Grundsteuerschuld verringern können, wenn sonst die Zahlungsunfähigkeit der Grundstücksbesitzer drohe, heißt es in dem Brief. Mittelfristig solle das baden-württembergische Konzept einer Evaluierung unterzogen werden.

Kretschmann: Erst abwarten, wie das Gesetz wirkt

Kretschmann hatte sich jüngst offen für Anpassungen gezeigt. Er sei grundsätzlich immer zu Korrekturen bereit, alles andere wäre auch verwunderlich, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. Die Grundsteuer wäre das erste Steuergesetz, das nicht novelliert würde, wenn man entsprechende Erfahrungen damit gemacht haben sollte, sagte Kretschmann. Allerdings müsse man erst abwarten, wie sich das Gesetz auswirke. Man ändere Gesetze nicht schon, wenn man die Auswirkungen noch gar nicht voll überblicken könne.

Seit Anfang Januar gilt bundesweit eine neue Grundsteuer-Berechnung. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt hatten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf der Grundlage völlig veralteter Daten kalkuliert, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland.

In Baden-Württemberg gilt das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell – dabei zählt die Fläche, nicht das, was darauf steht. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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