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Bunker in Deutschland: Dieser Plan soll den Zivilschutz garantieren


Zivilschutz
Der "Bunker-Plan" wird konkreter

Von dpa
Aktualisiert am 17.02.2025Lesedauer: 3 Min.
Gedenkveranstaltung des Vereins Berliner UnterweltenVergrößern des Bildes
Bald gibt es Empfehlungen was man beim Bau eines Gebäudes beachten kann, um den Schutz im Kriegsfall zu erhöhen. (Archivbild). (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)
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Planungen für ein nationales Schutzraumkonzept laufen schon seit einiger Zeit. Bald wird die Bevölkerung über Ergebnisse des "Bunker-Plans" informiert.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022 bedeutete auch eine Zeitenwende für den Zivilschutz in Deutschland. Bund und Länder machen sich seither auf Initiative von Baden-Württemberg Gedanken, was man unter anderem bei Gebäuden beachten kann, um den Schutz für Bürgerinnen und Bürger im Kriegs- und Verteidigungsfall zu erhöhen. Erste Ergebnisse mit Hinweisen an die Bevölkerung soll es in der ersten Jahreshälfte 2025 geben, wie das Innenministerium in Stuttgart nun mitteilte. In einem weiteren Schritt wird es im Zivilschutz dem Vernehmen nach auch um Neubauten gehen.

Baulicher Selbstschutz: Systematische Erfassung von Gebäuden

Laut dem Bundesinnenministerium wollen Bund und Länder öffentliche Gebäude und private Immobilien, die als Zufluchtsorte genutzt werden können, möglichst systematisch erfassen. Das können etwa Tiefgaragen, U-Bahnhöfe und Kellerräume sein. Die Daten sollen in ein digitales Verzeichnis münden, um Bürgerinnen und Bürgern über Warn- und Kartendienste die für sie nächstgelegenen Schutzorte per Handy mitzuteilen.

Zu den Eckpunkten gehört laut dem Innenministerium in Berlin aber auch, dass man Möglichkeiten und Empfehlungen ausarbeitet, was man bei bestehenden Gebäuden beachten kann, um den Schutz im Kriegsfall zu erhöhen. Außerdem sollen Menschen über die Bedeutung von Schutzräumen und die Möglichkeiten des Selbstschutzes in umfassenden Informationskampagnen aufgeklärt werden.

Vergleich zur Schweiz

In der Schweiz gilt der Grundsatz "jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz": In rund 370.000 privaten und öffentlichen Schutzräumen sind laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) rund neun Millionen Schutzplätze vorhanden. Dies entspreche einem Deckungsgrad von mehr als 100 Prozent, wobei jedoch kantonale Unterschiede und örtliche Lücken bestehen. Im Gegensatz zur Schweiz, die auf den Bau von Bunkern setzt, geht es in Deutschland aber um einen besseren Schutz bestehender Räume.

Wie das BABS auf seiner Homepage beschreibt, sind Schutzräume - umgangssprachlich auch als Luftschutzkeller bekannt - spartanisch gebaut und ausgerüstet, um Kosten, Platzbedarf und Unterhaltsaufwand möglichst niedrig zu halten. Im Zentrum stehe die Schutzwirkung. Danach verdankt der Schutzraum seine mechanische Widerstandsfähigkeit der Schutzraumhülle - also Boden, Wände und Decke. "Sie ist aus Stahlbeton erstellt. Öffnungen werden mit Panzertüren und Panzerdeckeln verschlossen, die ebenfalls aus Stahlbeton bestehen."

Der Schutzraum verfügt demnach über einen Notausstieg oder eine Fluchtröhre. Somit könne er auch verlassen werden, wenn der Eingang nicht mehr benutzbar sei - etwa bei einem Gebäudeeinsturz. Um die Zufuhr frischer Luft zu gewährleisten, sei der Schutzraum mit einem Belüftungssystem ausgestattet. Größere Schutzräume verfügten über eine Schleuse.

Wie viele Bunker und Schutzräume gibt es in Deutschland?

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind von 2.000 öffentlichen Schutzräumen in Deutschland aktuell noch 579 mit rund 480.000 Schutzplätzen übrig. Bestehende Anlagen wurden verkauft, andere verfielen. Im Jahr 2007 wurde entschieden, die öffentlichen Schutzräume abzuwickeln. Der Prozess wurde im März 2022 – nach Beginn des Ukraine-Kriegs – gestoppt.

In Baden-Württemberg gab es zu Zeiten des Kalten Krieges laut dem Landesinnenministerium 547 öffentliche Schutzräume mit mehr als 400 000 Plätzen. Übrig blieben 220 Schutzräume mit rund 176 000 Plätzen. Keiner ist nutzbar.

Und was ist mit Essen und Trinken?

Eine Notreserve an Grundnahrungsmitteln ist im Rahmen der staatlichen Lagerhaltung von Nahrungsmittelvorräten angelegt. Die staatlichen Nahrungsreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Getreide). Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve). Die Lagerstandorte und die in den einzelnen Standorten gelagerten Waren werden aus Sicherheitsgründen nicht bekanntgegeben. Ein Vorrat an Sanitätsmitteln durch den Bund wird nach Kenntnis des Innenministeriums aktuell an neun Standorten in Baden-Württemberg vorgehalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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