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Bei der Einbürgerung brauchen alle langen Atem


Staatsangehörigkeitsrecht
Bei der Einbürgerung brauchen alle langen Atem

Von dpa
Aktualisiert am 13.02.2025 - 12:03 UhrLesedauer: 3 Min.
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Wegen gestiegener Einbürgerungsanträge sind Behörden in Baden-Württemberg belastet. (Symbolfoto) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Die Bundesregierung hat die Wartezeiten für die Einbürgerung verkürzt. Dafür warten die Kandidaten aber jetzt länger auf die Bearbeitung ihrer Anträge.

Wer einen deutschen Pass haben möchte, braucht einen langen Atem - ebenso wie Mitarbeitende der Einbürgerungsbehörden. Denn als Folge der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist die Zahl der Anträge auf Einbürgerung in Baden-Württemberg seit Ende Juni stark gestiegen. Antragsteller müssen mehr als zwei Jahre auf ihre Einbürgerung warten, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen, wie es in einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP im Landtag heißt.

Das von SPD, Grünen und FDP beschlossene Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Dazu zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

Hauptgründe für die ausufernden Bearbeitungszeiten sind laut dem Innenministerium die hohen Flüchtlingszugänge der Jahre 2015/2016 sowie die Corona-Pandemie. "Viele Flüchtlinge erfüllen bereits seit 2021 die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einbürgerung. Dies führte zu einem signifikanten Anstieg von Einbürgerungsanträgen", heißt es in dem Dokument. Während der Corona-Pandemie hätten keine persönlichen Vorsprachen stattgefunden. Das wird jetzt nachgeholt und schrittweise abgearbeitet.

Beschwerden über zu lange Verfahrensdauer

Weil die Bearbeitung der Anträge lange dauert, häufen sich laut dem Innenministerium Beschwerden über die Verfahrensdauer; es sei vermehrt zu Klagen über Untätigkeit gekommen. Die grün-schwarze Landesregierung stellt zur Unterstützung der Land- und Stadtkreise für die Jahre 2025 und 2026 einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 4,5 Millionen Euro bereit.

"Dieser Betrag ist aber bei Weitem nicht auskömmlich, um das Personal entsprechend den Antragszahlen hochzufahren", sagt der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Alexis von Komorowski. Solange das Land seiner Pflicht zum vollständigen Mehrbelastungsausgleich nicht nachkomme, könnten die Einbürgerungsverfahren auch nicht schneller vonstattengehen. Die kommunalen Landesverbände hatten laut dem Städtetag diesen Mehraufwand mit rund 15 Millionen Euro pro Jahr berechnet.

Druck auf die Behörden seitens der Antragsteller

Angesichts einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge von 18 bis 20 Monaten nehmen auch nach Auskunft des Landkreistags Untätigkeitsklagen zu. "Auffällig ist dabei, dass es sich immer öfter um Antragsteller handelt, die nicht schon am Ende der Bearbeitungszeit stehen, sondern ihren Antrag unter anderem erst vor vier Monaten gestellt haben", sagt Komorowski.

Die Überlegung dahinter scheine zu sein, den Druck auf die Behörde hochzuhalten und dafür zu sorgen, dass der eigene Antrag nicht in der Antragsflut untergeht, sondern priorisiert behandelt werde. Für die beschleunigte Bearbeitung nehme man dann mitunter die Anwaltskosten in Kauf beziehungsweise rechne damit, dass die Kosten im Fall eines Sieges ohnehin die Behörde tragen werde.

Im Landkreis Esslingen kam es laut einer Sprecherin phasenweise zu einer Verdreifachung der Zahlen im Vergleich zum Jahr davor. "Dementsprechend kommt es zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Als Folge gab es vereinzelt Klagen am Verwaltungsgericht, die zu einer weiteren Belastung der Einbürgerungsbehörde führen."

Kreise reagieren

Der Antragsstau führte laut dem Innenministerium dazu, dass unter anderem das Landratsamt Bodenseekreis Maßnahmen ergriffen hat, um einem weiteren Anstieg der Bearbeitungsrückstände vorzubeugen. Dort wurde die Bearbeitung neuer Anträge bis Ende des Jahres 2024 zurückgestellt.

Nach Auskunft des Städtetags nehmen die städtischen Einbürgerungsbehörden Einbürgerungsanträge unverändert an. "Einen Antragsstopp gibt es bei den Städten nicht", sagte eine Verbandssprecherin. Das konkrete Verfahren werde unterschiedlich gestaltet: Viele Einbürgerungsbehörden steuerten über ein telefonisches oder persönliches Erstgespräch. In diesem Gespräch kläre die Behörde über die Einbürgerungsvoraussetzungen auf. "Damit wird vermieden, dass Anträge gestellt werden, die mangels Erfüllung der Voraussetzungen - zeitaufwendig - abgelehnt werden müssten."

FDP dringt auf rasche Bearbeitung

Nach Auskunft der innenpolitischen Sprecherin der FDP im Landtag, Julia Goll, müssen die Verfahren in angemessener Zeit bearbeitet und abgeschlossen werden. "Die derzeit überlange Dauer von in der Regel 18 Monaten ist bei allem Verständnis für manche Schwierigkeiten bei der Beibringung von Urkunden aus dem Ausland eines Landes unwürdig, das von einer kontrollierten Einwanderung in den Arbeitsmarkt profitiert." Die Landesregierung sollte die Landratsämter und die Stadtkreise kurzfristig und vorübergehend personell unterstützen, um rückständige Verfahren zügig abzuarbeiten und zu einer akzeptablen Verfahrensdauer zu gelangen, sagte Goll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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