Steuern Kretschmann verteidigt Grundsteuerreform
Die Reform der Grundsteuer zieht einige Kritik auf sich. Der Ministerpräsident verteidigt das Modell. Dass manche mehr zahlen müssten, sei doch logisch.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann schließt Änderungen an der umstrittenen Grundsteuerreform im Land für die Zukunft nicht aus. Er sei grundsätzlich immer zu Korrekturen bereit, alles andere wäre auch verwunderlich, sagte der Grünen-Politiker in Stuttgart. "Ob das der Intention derer entspricht, die sich beschweren, ist eine andere Frage."
Die Grundsteuer wäre das erste Steuergesetz, das nicht novelliert würde, wenn man entsprechende Erfahrungen damit gemacht haben sollte, sagte Kretschmann. Allerdings müsse man erst abwarten, wie sich das Gesetz auswirke. Man ändere Gesetze nicht schon, wenn man die Auswirkungen noch gar nicht voll überblicken könne. Er sei sich aber sicher, dass das Modell im Südwesten verfassungskonform sei.
Kretschmann: Manche zahlen höhere, manche niedrigere Steuern
Die Reform der Grundsteuer derzeit erhitzt viele Gemüter in Baden-Württemberg, es gibt Einsprüche und Klagen aufgrund einer höheren Steuerbelastung. Kretschmann betonte, es sei völlig logisch, dass die Reform zu anderen Belastungen führe, das entspringe der Logik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. "Wenn jemand mehr bezahlen muss, hat er – von Ausreißern abgesehen – bisher zu wenig gezahlt", sagte er. "Das hört natürlich niemand gern." Unbebaute Grundstücke würden stärker belastet, das sei auch so gewollt gewesen.
Von 2025 an gilt bundesweit eine neue Grundsteuer-Berechnung. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt hatten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf der Grundlage völlig veralteter Daten kalkuliert, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
In Baden-Württemberg gilt das sogenannte Bodenwertmodell - dabei zählt die Fläche, nicht das, was darauf steht. Hausbesitzer hatten geklagt, da sie sich vom Modell benachteiligt fühlen, weil die Gartenfläche genauso bewertet werden soll wie der bebaute Grund.
- Nachrichtenagentur dpa