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Verhandlung nach Messerangriff von Mannheim ab Mitte Februar


Tod eines Polizisten
Verhandlung nach Messerangriff von Mannheim ab Mitte Februar

Von dpa
Aktualisiert am 07.01.2025 - 20:01 UhrLesedauer: 2 Min.
Nach der Messerattacke in Mannheim - GedenkenVergrößern des Bildes
OLG: Verhandlung nach Messerangriff von Mannheim ab Mitte Februar. (Archivbild) (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und Betroffenheit. Im Mai stach ein Mann in Mannheim mit dem Messer auf Menschen ein - und tötete einen Polizisten. Nun soll der Prozess bald beginnen.

Der Fall sorgte im vergangenen Jahr bundesweit für Bestürzen: Nach dem Messerangriff von Mannheim mit dem Tod eines Polizisten soll am 13. Februar die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart beginnen. Dabei handele es sich um ein Staatsschutzverfahren, wie das Gericht am Abend mitteilte. Dem Angeklagten wird demnach Mord und fünffach versuchter Mord zur Last gelegt.

Der damals 25-jährige Afghane hatte am 31. Mai auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Polizist Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder, er wurde operiert und konnte zunächst nicht vernommen werden. Wenige Wochen später wurde ihm der Haftbefehl eröffnet. Seit Mitte Juni ist er in Untersuchungshaft. Im November hatte die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.

Wie das Oberlandesgericht mitteilte, hege der Angeklagte laut Anklage Sympathien für die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) und teile deren Ideologie. Spätestens Anfang Mai 2024 habe er sich dazu entschlossen, in Deutschland einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, hieß es.

Große Anteilnahme

Die Anteilnahme am Tod des jungen Polizisten Laur war nach der Tat bundesweit groß. In Mannheim fanden sich wenige Tage nach der Tat laut Polizei 8000 Menschen für eine Gedenkkundgebung zusammen. Die Tat löste auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter aus.

Der Angreifer war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Täter hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im hessischen Heppenheim gewohnt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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