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Mehr Befugnisse für Polizei bei Waffenkontrollen


Öffentliche Sicherheit
Mehr Befugnisse für Polizei bei Waffenkontrollen

Von dpa
Aktualisiert am 03.12.2024 - 14:50 UhrLesedauer: 2 Min.
Polizei auf WeihnachtsmarktVergrößern des Bildes
Die Beamten haben nun mehr Befugnisse. (Archivbild) (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Streifen und Poller haben wenig mit besinnlicher Stimmung zu tun. Der Innenminister versichert: Die Menschen müssen keine Angst haben auf den Weihnachtsmärkten im Südwesten.

Die Polizei soll künftig auf öffentlichen Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkten noch leichter und selbstständiger Waffenkontrollen durchführen können. Bislang werden Polizisten bei der Durchsetzung von Waffenverboten teils von Mitarbeitern von Rathäusern und Landratsämtern begleitet. Man plane, noch vor Weihnachten mit einer neuen Verordnung die Kommunen zu entlasten, damit die Polizei stärker alleine kontrollieren könne, kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) an.

Die Polizei im Südwesten darf bereits jetzt etwa bei öffentlichen Veranstaltungen in Waffenverbotszonen oder an gefährlichen Orten unbegleitet kontrollieren, das ist im Polizeigesetz des Landes geregelt. Daneben gibt es das Waffengesetz des Bundes - es wurde nach den Attentaten von Solingen und Mannheim vor kurzem verschärft. Nun gibt es der Polizei mehr Befugnisse für stichprobenartige und anlasslose Waffenkontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbotszonen.

Die Rathäuser sind bislang zuständig

Die aktuelle Änderung des Waffengesetzes gilt für öffentliche Vergnügungen, Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen. Hier dürfen neben Waffen nun grundsätzlich auch keine Messer mehr mitgeführt werden. Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte. Die Regelung sieht auch bundesweite Ausnahmen vor - beispielsweise für das gewerbliche Ausstellen von Messern oder für Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kundinnen und Kunden.

Allerdings sind für den Vollzug des Waffengesetzes die Kreispolizeibehörden zuständig, also Mitarbeiter vom Rathaus oder Landratsamt. Da der kommunale Ordnungsdienst nicht so geschult ist für potenziell gefährliche Lagen, holen sich die kommunalen Mitarbeiter häufig die Polizei dazu, erklärte ein Sprecher des Innenministeriums. "Dieser Mitarbeiter müsste quasi mit der Polizei ständig unterwegs sein, um die Kontrollen durchzuführen", kritisierte der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer. Das sei völlig realitätsfern und würde die Ämter überfordern. Deshalb sei die geplante Änderung notwendig.

Strobl: Keine Angst vor Weihnachtsmärkten

Die Sicherheitslage auf den Weihnachtsmärkten im Land nannte Strobl angespannt, auch wenn es derzeit keine konkreten Hinweise für Gefahren gebe. "Es gibt keinen Grund, Angst zu haben." Die Polizei werde aber alles tun, damit die Weihnachtsmärkte sicher seien. Die Beamten seien verstärkt vor Ort.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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