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Maschinen für Russlands Waffenhersteller - Lange Haftstrafe


Wirtschaftskriminalität
Maschinen für Russlands Waffenhersteller - Lange Haftstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 07.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Oberlandesgericht StuttgartVergrößern des Bildes
Obwohl die Europäische Union 2014 umfangreiche Handelsbeschränkungen verhängte, schloss ein Mann den Angaben nach mit einem russischen Waffenproduzenten Verträge über die Lieferung von Werkzeugmaschinen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ihn verurteilt. (Archivbild) (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)
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Immer wieder wird gegen das Russland-Embargo verstoßen. Nun konnte ein Geschäftsmann aus Baden-Württemberg überführt werden - er muss lange ins Gefängnis.

Weil er einem russischen Waffenhersteller trotz Handelsbeschränkungen Maschinen zur Produktion von Scharfschützengewehren verkauft hat, ist ein 56 Jahre alter Mann vom Oberlandesgericht Stuttgart zu sieben Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden. Der Geschäftsführer einer Firma in Baden-Württemberg habe in mehreren Fällen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, teilte das Gericht mit. Der Angeklagte legte in dem mehrmonatigen Verfahren kein Geständnis ab. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft ein Unternehmen für die Produktion und den Handel moderner Werkzeugmaschinen geleitet und langjährige Geschäftsbeziehungen zu russischen Waffenproduzenten gepflegt. Obwohl die Europäische Union 2014 wegen der russischen Annexion der Krim umfangreiche Handelsbeschränkungen verhängte, schloss der Mann den Angaben nach im Frühjahr 2015 mit dem russischen Waffenproduzenten Verträge über die Lieferung von insgesamt sechs Werkzeugmaschinen. Die Lieferung der Maschinen wurde verschleiert, wie das Gericht mitteilte.

Festnahme in Frankreich

Einmal seien die gebrauchten Werkzeugmaschinen über ein Drittunternehmen aus der Schweiz nach Russland gelangt. Eine weitere Maschine sei über Litauen ausgeführt worden. Dabei soll der Mann die Behörden jeweils über den wahren Verwendungszweck und den Empfänger der Maschinen getäuscht haben. "Die vom Angeklagten gelieferten Maschinen waren gebraucht, aber funktionsfähig und als sogenannte Güter mit doppeltem Verwendungszweck für die Serienproduktion von hochpräzisen Scharfschützengewehren in Russland bestimmt."

Der Angeklagte habe durch die Taten selbst 2,1 Millionen Euro eingenommen. An den Taten sei eine von dem 56-Jährigen beherrschte Schweizer Holdinggesellschaft beteiligt gewesen, die rund 3 Millionen Euro erlangt habe. Die Summe wurde vom Oberlandesgericht eingezogen, ebenfalls der Gewinn des Mannes aus den illegalen Geschäften.

Der Geschäftsführer wurde am 10. August 2023 aufgrund eines europäischen Haftbefehls in Frankreich festgenommen. Er bleibt weiter in Untersuchungshaft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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