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Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin


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Lebenslange Haft für Mord an Ex-Freundin

Von dpa
07.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Nach Tod von Pflegeschülerin: Prozess in StuttgartVergrößern des BildesNach dem Fund einer Frauenleiche sind Polizeibeamte der Spurensicherung im Einsatz. (Quelle: Jason Tschepljakow/dpa/dpa-bilder)
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"Besonders sinnlos" nennt der Richter den Mord an einer 32-Jährigen in Stuttgart. Nach Überzeugung des Gerichts hat der frühere Freund die Tat geplant.

Für den Mord an seiner früheren Freundin in Stuttgart ist ein 40 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit 22 Messerstichen hatte der Mann im vergangenen August die 32-jährige Frau in deren Wohnung in einem Wohnheim getötet, zeigte sich das Stuttgarter Landgericht am Freitag überzeugt. Die Tat wurde nach Überzeugung der Kammer mit "einem absoluten Vernichtungswillen" begangen.

"Die hier passierte Tötung ist besonders tragisch und sinnlos gewesen", sagte der Richter. Der Deutsch-Pole habe sein Opfer aus Angst vor Unterhaltszahlungen getötet. Er sei davon ausgegangen, dass die Frau schwanger sei. Tatsächlich hatte diese die Schwangerschaft bereits abgebrochen. Warum die Frau gelogen hatte, sei letztlich nicht zu klären gewesen.

Bei der Motivsuche halfen Chat-Verläufe des ehemaligen Paares. Der Mann habe die Kontrolle gewinnen und zudem die Frau bestrafen wollen, sagte der Richter. Die Strafkammer sah das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erwiesen an. Der Darstellung der Verteidigung, es habe sich um einen eskalierten Streit gehandelt, widersprach das Gericht. Der Mann habe die Tat geplant. Es handle sich daher um keine Affekttat. Zudem bestanden seitens des Gerichts keine Zweifel über das Tatmesser, das er zur Tat mitgebracht hatte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.

Gewaltverbrechen wie die Stuttgarter Tat werden auch als Femizid bezeichnet. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden - also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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