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Baden-Württemberg: Dieser Corona-Bonus für Abgeordnete fällt nun weg


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Nach Corona-Pandemie
Ausnahme für Abgeordnete fällt erst jetzt weg


Aktualisiert am 19.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Landtag von Baden-Württemberg – wer nicht zur Sitzung erscheint, bekommt nun wieder Geld abgezogen.Vergrößern des Bildes
Der Landtag von Baden-Württemberg – wer nicht zur Sitzung erscheint, bekommt nun wieder Geld abgezogen. (Quelle: IMAGO/Arnulf Hettrich)

Für Abgeordnete des Landtags gelten künftig wieder strengere Regeln: Wer nicht zur Sitzung kommt, bekommt Geld abgezogen. Eine Corona-Ausnahme wird erst jetzt abgeschafft.

Das Präsidium des Landtags von Baden-Württemberg hat eine neue Regelung für die Zahlung der Verpflegungspauschale an die Abgeordneten beschlossen. Die Pauschale soll in Zukunft nur noch an diejenigen gezahlt werden, die tatsächlich persönlich im Landtag in Stuttgart anwesend sind. Derzeit bekommen das Geld auch Abgeordnete, die bei Sitzungen nicht vor Ort sind.

Die Pauschale ist ein Zuschuss, den die Abgeordneten unter anderem für das Mittagessen im Landtag zusätzlich zu ihrer Diät von 8.383 Euro monatlich erhalten.

Seit der Corona-Pandemie wird die Pauschale auch an die Abgeordneten gezahlt, die an Online-Sitzungen teilnehmen oder sich entschuldigen ließen. Dies führte dazu, dass die Pauschale sogar bei Abwesenheit ausbezahlt wurde.

"Wir drücken auf Reset"

Doch damit ist nun Schluss: „Wir drücken auf Reset und kehren zur alten Regelung zurück. Wer nicht an Sitzungen teilnimmt, bekommt Geld abgezogen. Das betrifft auch diejenigen, die nur digital an einer Sitzung teilnehmen oder krankheitsbedingt ausfallen", sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsgrünen, Daniel Lede Abal, auf eine Anfrage von t-online.

Das sei nur fair, weil es dem tatsächlichen Aufwand Rechnung trage. Die Regelung tritt Daniel Lede Abal zufolge mit der nächsten Präsidiumssitzung in Kraft. Ein Sprecher der CDU-Fraktion bestätigte das gegenüber t-online.

Ausnahme gilt bis heute

In der Pandemie hatte der Landtag Ausnahmeregeln eingeführt. Wenn ein Abgeordneter nicht in der Anwesenheitsliste unterschrieb, hatte das keine finanziellen Folgen. Diese Regelung gilt bis heute. "Doch die Lage ist nun eine andere – und deshalb gab es Handlungsbedarf", betont Daniel Lede Abal. In Zukunft würden wieder pro Sitzungstag 40 Euro abgezogen, sollte die Unterschrift in der Anwesenheitsliste fehlen.

Rückzahlungen seien allerdings nicht vorgesehen. "Eine Rückzahlung ist nicht ersichtlich, da für die Jahre 2022 und 2023 ja die "Corona-Regel" galt. Die neue Regel, die ab der nächsten Präsidiumssitzung gültig ist, wirkt sich nur auf künftige Sitzungen aus", erläutert der Parlamentarische Geschäftsführer.

Abgeordneten-Pauschale: Von 600 D-Mark auf 2.520 Euro

Die Pauschale für Mehraufwendungen am Sitz des Landtags und bei Reisen wurde am 1. September 1978 eingeführt, wie die Landtagsverwaltung gegenüber t-online erläutert. Die Pauschale betrug anfangs 600 D-Mark monatlich. Zum 1. Mai 2011 erfolgte eine Zusammenfassung der Tagegeldpauschale mit der Unkostenpauschale zur neuen allgemeinen Kostenpauschale. Sie wurde zuletzt am 1. Juli 2023 angepasst und liegt derzeit bei 2.520 Euro je Monat.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Grünen-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
  • Anfrage bei CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
  • Anfrage bei Landtagsverwaltung
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