Bericht über Körperscanner AfD-Politiker darf weiterhin nur nach Kontrolle in den Landtag
Aus Sicherheitsgründen darf ein AfD-Politiker nur nach einer Personenkontrolle in den Landtag von Baden-Württemberg. Angeblich gibt es nun sogar einen Körperscanner.
Der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Udo Stein darf den Landtag auch weiterhin nur unter strengen Sicherheitsauflagen betreten. Wie ein Pressesprecher des Landtags am Freitag auf Anfrage von t-online bestätigte, wurden die Zutrittsbeschränkungen für den 40-Jährigen bis zum 29. Oktober verlängert.
Somit darf Stein das Haus des Landtags in Stuttgart ausschließlich über die Pforte am Haupteingang nach Durchführung einer Personenkontrolle betreten. Darüber hinaus habe er lediglich Zutritt zu dem Gebäude, in welchem sich die Fraktionsräumlichkeiten sowie Abgeordnetenbüros befinden, teilte der Sprecher weiter mit.
Bericht über Körperscanner für Stein im Landtag
Die Maßnahmen gegen Stein wurden getroffen, nachdem in dessen Büro im Juni ein Rucksack mit Schussmunition sowie ein Jagdmesser gefunden worden waren. Kurz zuvor war er in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden, nachdem er in einer Stuttgarter Shisha-Bar Gäste mit einer sogenannten Softair-Pistole angegriffen haben soll.
Nach Informationen der "Bild" stuft die Polizei den Politiker als "hochgefährlich" ein. Im Landtag habe man laut des Blatts daher nun neue Körperscanner angeschafft, für den Fall, dass Stein diesen mit einer Waffe betreten wolle. Äußern wollte sich die Landtagspressestelle dazu allerdings nicht. Der Sprecher erklärte t-online, man gebe grundsätzlich keine Auskünfte zum Sicherheitskonzept des Landtags von Baden-Württemberg heraus.
Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein
Nach dem Fund der Munition und des Messers hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 28. Juni offiziell die Ermittlungen gegen Stein eingeleitet. Dies bestätigte der Erste Staatsanwalt Aniello Ambrosio seinerzeit gegenüber der "Bild". Die Liste der Tatvorwürfe soll demnach neun Straftatbestände umfassen. Darunter Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das Waffengesetz sowie versuchte Körperverletzung.
Im Falle einer Verurteilung drohe dem 40-Jährigen, der aus Schwäbisch Hall kommt, verheiratet ist und drei Kinder hat, nach Informationen des "SWR" die höchste Strafe allerdings wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Kontakt mit der Pressestelle des Landtags von Baden-Württemberg am 22. September 2023
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