Sexualdelikt in Stuttgart Schamloser Spanner in Drogerie erwischt

Verbotene Bilder: Ein junger Mann hat in Stuttgart einer Frau heimlich unter den Rock fotografiert. So wurde er erwischt.
Ein 18-jähriger Mann hat am Mittwochmittag in einer Drogerie an der Königstraße in Stuttgart eine unverschämte Tat begangen. Die Frau kniete nach Darstellung der Polizei auf dem Boden, um die Waren anzuschauen. Der Tatverdächtige habe dann sein Mobiltelefon unter den Rock der Frau gehalten und Fotos gemacht.
Ein aufmerksamer Ladendetektiv hat den Spanner beobachtet und im Anschluss festgehalten. Er übergab ihn den herbeigerufenen Polizeibeamten. Der 18-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Upskirting: Ein Angriff auf die Intimsphäre
Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person, meistens einer Frau, wird als Upskirting bezeichnet. Die Aufnahmen werden oft im Internet verbreitet und stellen eine Form der sexuellen Belästigung und digitalen Gewalt dar. In Deutschland war Upskirting lange Zeit keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, die kaum geahndet wurde.
Erst seit dem 1. Januar 2021 gibt es einen neuen Straftatbestand, der Upskirting unter Strafe stellt. Neben einer Geldstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.
Der relativ neue Paragraf gilt auch für das sogenannte Downblousing, also das heimliche Fotografieren oder Filmen in den Ausschnitt einer Frau. Er schützt somit die Intimsphäre der Betroffenen vor unerwünschten Bildaufnahmen, unabhängig davon, ob sie in der Öffentlichkeit oder in einem privaten Raum sind.
Die Debatte um Upskirting
Die Debatte um Upskirting wurde in Deutschland vor allem durch zwei Fälle ausgelöst, die im Sommer 2019 bekannt wurden. In beiden Fällen hatten Männer Frauen unter die Röcke fotografiert, ohne dass diese es bemerkt hatten. Die Frauen erfuhren erst später von den Aufnahmen, als sie im Internet auftauchten. Die Polizei konnte die Täter zwar ermitteln, aber nicht strafrechtlich verfolgen, da es keinen passenden Paragrafen im Strafgesetzbuch gab.
- Mitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart vom 21.9.2023 per E-Mail
- djb.de: "Zur Strafbarkeit des Upskirtings"