Urteil des Bundesverwaltungsgerichts McDonald's verliert: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
Sieg in der höchsten Instanz: Die Stadt Tübingen gewinnt einen Rechtstreit mit einer örtlichen McDonald’s-Filiale. OB Palmer ist glücklich.
Der mittlerweile parteilose Bürgermeister Boris Palmer und seine Universitätsstadt Tübingen haben einen Rechtsstreit mit einer McDonald's-Filale für sich entschieden. Am Mittwoch erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verpackungssteuersatzung von Palmers Behärde für größtenteils rechtmäßig.
Damit kann Tübingen nun mit einer eigenen Verpackungssteuer gegen die Müllberge von Pommesschachteln und Kaffeebechern vorgehen. Palmer sprach nach der Urteilsverkündung von einem "tollen Tag für Tübingen und für den Klimaschutz allemal". McDonald's bedauerte die Entscheidung des Gerichts und kündigte an, dass die Franchise-Nehmerin eine Verfassungsbeschwerde prüfen wolle. Man wolle zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten.
Insgesamt 440 Betriebe in Tübingen betroffen
Seit Anfang 2022 werden in Tübingen je 50 Cent für Einweggeschirr und Einwegverpackungen sowie 20 Cent für Einwegbesteck fällig. Pro "Einzelmahlzeit" sollte die Steuer laut Satzung auf höchstens 1,50 Euro beschränkt sein. Zahlen müssen die Verkäufer der Speisen und Getränke, nach Angaben der Stadt rund 440 Betriebe in Tübingen.
In der Vorinstanz beim Verwaltungsgericht (VGH) in Mannheim hatte McDonald’s gewonnen. Gegen dieses Urteil hatte Tübingen Revision eingelegt, über die jetzt in Leipzig entschieden wurde.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen Facebook-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren Facebook-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.
Umstrittenes Modell in Tübingen: Gericht gibt Stadt Recht
Die baden-württembergischen Richter waren davon ausgegangen, dass Tübingen die Kompetenz für die Einführung der Verpackungssteuer fehle. Es handle sich nicht um eine örtliche Steuer. Außerdem sah der VGH die Tübinger Steuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Dieses schließe zusätzliche Regelungen einzelner Kommunen aus. Der VGH hatte sich stark an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes orientiert, das 1998 eine sehr ähnliche Verpackungssteuersatzung der Stadt Kassel für nichtig erklärt hatte.
Das Bundesverwaltungsgericht wies in der mündlichen Verhandlung wiederholt darauf hin, dass sich das Abfallrecht in den vergangenen 25 Jahren geändert habe. In einem Eingangsstatement betonte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick zudem die Größe des Problems. Sie zitierte Zahlen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), wonach in Deutschland jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher verbraucht würden. "Diese enorme Zahl zeigt, dass es nicht nur ein Abfall-, sondern auch ein Ressourcenproblem ist."
McDonald's warnt vor bundesweitem Flickenteppich
Anders als der VGH gehen die Bundesrichter davon aus, dass Mahlzeiten zum Mitnehmen meist sehr bald gegessen werden, die Verpackungen also "typischerweise" im Gemeindegebiet bleiben. Dass die Tübinger Satzung auch "to go"-Verpackungen umfasse, spreche also nicht dagegen, dass es eine örtliche Steuer sei. Auch einen Widerspruch zu Abfallregeln des Bundes und der EU erkannte der Senat nicht. Vielmehr verfolgten alle – der Bund, die EU und die Stadt Tübingen – dasselbe Ziel.
Die Anwälte von McDonald's hatten vor einem bundesweiten Flickenteppich gewarnt, sollte sich Tübingen durchsetzen. "Es wird mindestens 80 Kommunen geben, die Verpackungssteuersatzungen erlassen", sagte Anwalt Peter Bachmann. Für bundesweit tätige Unternehmen wie McDonald"s sei das kaum zu bewältigen.
Die Umwelthilfe forderte Städte und Gemeinden auf, dem "Tübinger Erfolgsmodell" zu folgen und den Druck auf Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu erhöhen, damit eine bundesweite Einweg-Abgabe auf "to go"-Verpackungen eingeführt werde. Von McDonald's forderte sie einen umfassenden Umstieg auf klimafreundliche Mehrweg-Alternativen. Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßte, dass Kommunen mit Steuern gegen eine Vermüllung vorgehen können.
- Nachrichtenagentur dpa
- facebook.de: Seite der Stadt Tübingen