Justiz in Stuttgart "Querdenker" Michael Ballweg muss in Haft bleiben
Michael Ballweg muss vorerst im Gefängnis bleiben: Das Amtsgericht hat eine Haftbeschwerde abgelehnt. Nun muss das Landgericht entscheiden.
Der "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg kommt vorerst nicht frei: Das Amtsgericht Stuttgart hat nach Angaben von Ballwegs Anwalt Alexander Christ eine Haftbeschwerde abgelehnt. Damit muss jetzt automatisch das Landgericht über die Frage entscheiden, ob Ballweg weiterhin in Untersuchungshaft bleibt.
Christ sagte t-online, dass sich das Verteidigerteam von dem Landgericht eine fairere Behandlung ihres Mandanten verspricht. Grund dafür seien die aus seiner Sicht unüblichen Vorgänge am Stuttgarter Amtsgericht. So habe der zuständige Richter die Entscheidung über die Haftbeschwerde bereits am Freitag getroffen. Das Gericht habe die Anwälte aber erst am Montag auf Nachfrage informiert. Das Gericht war hierzu am Montag für t-online nicht zu erreichen.
Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft
Die Verteidiger hatten noch vergangene Woche erklärt, die Staatsanwaltschaft habe offenbar nichts Belastendes gegen Ballweg in der Hand. Anlass für die Kritik war, dass die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft seine einstigen Geldgeber mit einem Fragebogen anschreibt. Die Fragen laufen im Kern darauf hinaus, ob Unterstützer bei ihren Schenkungen an "Querdenken" einverstanden damit waren, dass Ballweg das Geld auch privat verwendet.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem mittleren sechsstelligen Betrag aus, den der Gründer der Bewegung sich privat weitergeleitet hat. Ballweg sitzt seit Ende Juni in Untersuchungshaft.
- Eigene Recherchen
- Telefonat mit dem Amtsgericht Stuttgart