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Pfingsten in Nürnberg: Was ist trotz Corona erlaubt, was nicht?


Freizeittipps fürs Wochenende
Pfingsten in Nürnberg – was ist erlaubt, was nicht?

Von t-online, ags

29.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Menschen auf der Wöhrder Wiese in Nürnberg: In Bayern gilt weiterhin Kontaktverbot.Vergrößern des Bildes
Menschen auf der Wöhrder Wiese in Nürnberg: In Bayern gilt weiterhin Kontaktverbot. (Quelle: Archivbild/imagebroker/Martin Siepmann/imago-images-bilder)

Ein langes Wochenende steht bevor, Zeit zum Entspannen und Freunde treffen. Doch was ist wegen der Corona-Krise erlaubt, was verboten? t-online.de hat den Überblick.

In Nürnberg freuen sich viele Menschen auf das Pfingstwochenende. Auch wenn es viele Lockerungen der Corona-Maßnahmen gab, sind manche Freizeitaktivitäten wegen der Coronavirus-Pandemie immer noch untersagt. t-online.de hat einige Fragen beantwortet.

Darf ich Freunde treffen und Verwandte besuchen?

Bund und Länder bekräftigten am Dienstagabend ihre Empfehlung, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering und den Kreis möglichst konstant zu halten. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden, hieß es. Laut der Stadt Nürnberg dürfen Verwandte in gerader Linie besucht und getroffen werden. Dazu zählen Eltern und Großeltern, Geschwister, Kinder und Enkel.

Für Treffen mit Freunden gilt: Zu zweit mit einer haushaltsfremden Person treffen ist erlaubt, auch Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen.

Darf ich in den Biergarten?

Bayerns Biergärten durften bereits von 6 bis 20 Uhr Gäste bedienen. Ab Freitag dürfen sie nach einer Eilentscheidung auch wieder bis 22 Uhr geöffnet haben. Doch auch im gastronomischen Außenbereichen gilt: Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen und Mundschutzpflicht, wenn sie nicht am Platz sitzen.

Ist Grillen im Park erlaubt?

Schnell mal den Einweggrill auf der Liegewiese zünden ist laut der Stadt Nürnberg derzeit verboten. Dazu heißt es: "Öffentliche Grillplätze in Parks und Grünanlagen dürfen Sie auch weiterhin nicht nutzen, und zwar unabhängig von den beteiligten Personen". Der Grund: "Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum untersagt das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen und Anlagen".

Darf ich ins Freibad?

Noch nicht. Die Freibadsaison darf in Nürnberg erst ab dem 8. Juni beginnen. Dann sollen das Westbad, das Stadionbad und das Naturgartenbad wieder öffnen.

Ist ein Besuch der Kirche erlaubt?

Gottesdienste sind wieder unter Auflagen erlaubt. Sowohl in Kirchen als auch in Synagogen und Moscheen dürfen Menschen zusammenkommen. Dabei muss im Innenraum ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden, im Freien gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Daneben müssen Gläubige einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem darf der Gottesdienst nicht länger als eine Stunde dauern.

Verwendete Quellen
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