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Kita kann Betreuung ohne Masernschutzimpfung verweigern


Münster
Kita kann Betreuung ohne Masernschutzimpfung verweigern

Von dpa
02.11.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Eine Kita kann eine Betreuung verweigern, wenn der verpflichtende Nachweis einer Masernschutzimpfung oder einer Unverträglichkeit des Kindes gegen eine solche Immunisierung fehlt. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht im Falle eines dreijährigen Jungen mit Eilbeschluss klargestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt. Eine Kita in Erkelenz hatte die Betreuung abgelehnt. Das OVG gab der Einrichtung recht. Die Eltern des Kindes konnten weder einen Impfschutz vorweisen noch ein ärztliches Zeugnis, das eine Kontraindikation gegen die Impfung medizinisch ausreichend belegen konnte, wie es am Dienstag zur Begründung heiß.

Die Eltern beriefen sich darauf, dass eine Impfung wegen mehrerer Allergien - darunter gegen Inhaltsstoffe der Masern-Schutzimpfung - für ihren Sohn nicht in Betracht komme. Sie legten ein Attest des behandelnden Arztes vor. Dieses ließ das Gericht in Münster aber nicht als Nachweis einer Kontraindikation durchgehen. Es gebe "erhebliche Zweifel am Beweiswert" des Attestes. Der Arzt habe eine Impfunverträglichkeit nicht anhand von medizinisch anerkannten Testungen festgestellt, sondern allein aufgrund der Eltern-Angaben. Das reiche nicht aus. Die OVG-Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Gericht in Münster wies auch auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 hin, bei dem es um die Verfassungsmäßigkeit des vorgeschriebenen Nachweises von Schutzimpfung oder Kontraindikation ging. Das BVerfG hatte klargestellt, dass das Betreuungsinteresse von Eltern und Kindern ohne solche Belege zurücktritt hinter das "öffentliche Interesse, infektionsbedingte Risiken für Leib und Leben einer Vielzahl von Personen abzuwehren."

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